Vertragsstrafen-Forderung durch die HvLS Rechtsanwälte wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay

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Forderungsschreiben der HvLS (Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg) Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag von Ralph Schneider wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.de.

Von einem ähnlichen Schreiben wurde bereits vor einigen Monaten berichtet:

https://www.ra-herrle.de/hvls-scheinprivat/?preview=true

Dieses Mal handelt es sich um den Vorwurf des wiederholten Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Der Betroffene habe bereits zuvor eine Abmahnung wegen Auftretens als sog. Schein-Privater von den HvLS Rechtsanwälten erhalten und die damalige Unterlassungserklärung unterzeichnet. Trotz dessen habe er nach Ansicht der HvLS Rechtsanwälte erneut gegen seine Informationspflichten verstoßen, indem er weiterhin als Schein-Privater aufgetreten sei.

Durch das Schreiben wird erneut die Abgabe einer weiteren Unterlassungserklärung gefordert. Aufgrund der Wiederholung des Verstoßes wird zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 Euro aufgefordert. Zusätzlich wird Aufwendungsersatz für die bereits entstandenen Anwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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