Vertragswiderruf – Ausstieg aus verlustreicher Fondspolice möglich!

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Der BGH hat entschieden: Anleger von fondsgebundenen Lebensversicherungen haben häufig die Möglichkeit, den Vertrag auch Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam zu widerrufen.

In dem jüngst entschiedenen Fall hatte eine Versicherungsnehmerin/Anlegerin € 100,000.- in eine fondsgebundene Lebensversicherung investiert. Das Versicherungsprodukt floppte und blieb hinter den Renditeerwartungen der Versicherten deutlich zurück.

Dies nahm die Klägerin zum Anlass, über den „Widerrufsjoker“ die Lebensversicherung einer Rückabwicklung zuzuführen. 

Mit Erfolg, bestätigte der BGH (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 17/17).

Weil sie nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert worden war, konnte sie den Vertrag noch Jahre später widerrufen. So bekam Sie neben € 37.000,00.- Fondswert noch € 10.000,00.- abgeführter Abschluss- und Verwaltungskosten plus Zinsen zurück.

Hier bestätigt sich, was auch Banken im Rahmen der Ausreichung von Baudarlehen zum Bumerang wurde. Viele Versicherungs- und Bankprodukte (Versicherungen, Baufinanzierungen, Autodarlehen u. a.) sind mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen-/informationen ausgestattet. Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Fällen der letzten Jahre die Tür für einen erfolgreichen Widerruf solcher Finanzdienstleistungen aufgestoßen und so tausenden von Verbrauchern den Weg für eine Rückabwicklung der Versicherung/Darlehen bereitet.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt geschädigte Kunden von Versicherungsgesellschaften und Banken bundesweit in Widerrufsfällen. Rufen Sie uns an!



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