Vertretung im Bereich Anwaltshaftung

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In der Öffentlichkeit ist nicht weit verbreitet, dass falsche oder unvollständige Beratung durch einen Rechtsanwalt Schadensersatzansprüche für den Mandanten auslöst.

Bei Prüfung der einzelnen Angelegenheiten sind nicht selten Fehler festzustellen, welche auf unzureichende Spezialkenntnisse in diesem Bereich zurückzuführen sind, mutmaßlich da des Öfteren Rechtsanwälte aus wirtschaftlichen Gründen in Rechtsgebieten tätig sind, in welchen sie über keine Erfahrungen oder zureichende Fachkenntnisse verfügen. Teilweise sind Handlungsempfehlungen auch spezialisierter Kollegen festzustellen, welche hoch riskant sind und daher geeignet sind, den Mandanten nachhaltig zu schädigen, was sie sodann auch nicht selten tun.

Des Öfteren führen manche Kanzleien sodann auch noch aussichtslose Rechtsmittel gegen solche Vollstreckungsmaßnahmen und verursachen weitere von Mandanten zu tragende Kosten.

Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz und Klageanträge nicht korrekt gestellt werden.

Hinzu kommen nicht zuletzt manchmal auch überhöhte Rechnungslegungen.

Der Auftrag an einen Rechtsanwalt ist ein auf Mängel überprüfbares Vertragsverhältnis wie jedes andere auch. Daher gewährt jede Rechtschutzversicherung Kostenschutz, wenn der Mandant durch einen Anwaltsfehler geschädigt wurde. 

Seit vielen Jahren sind wir im Bereich der Anwaltshaftung / Notarhaftung tätig. Hier beraten und vertreten wir insbesondere Mandanten, die aufgrund einer anwaltlichen Pflichtverletzung in Gerichtsverfahren unterlegen sind, Ansprüche durch ein Fehlverhalten ihres Anwalts verloren haben oder denen überhöhte Rechnungen gestellt worden sind. Auch vertreten wir Anwaltskollegen, welche zu Unrecht von ehemaligen Mandanten in Anspruch genommen werden.

Foto(s): Siegfried Reulein


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