Vertretung und Geschäftsführung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach neuem Recht: Was Sie wissen müssen!
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Einleitung: Die Herausforderungen der Geschäftsführung in der GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine beliebte Rechtsform in Deutschland, insbesondere für kleinere Unternehmen, Freiberufler und Projektgemeinschaften. Trotz ihrer Flexibilität und Einfachheit bietet die GbR in Bezug auf Geschäftsführung und Vertretung einige rechtliche Herausforderungen. Dies liegt vor allem an der sogenannten Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und dem Grundsatz der Selbstorganschaft.
Doch was bedeutet das konkret? In einer GbR sind grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet. Anders als bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG), bei denen ein Fremdgeschäftsführer eingesetzt werden kann, steht bei der GbR die Geschäftsführung meist den Gesellschaftern selbst zu. Gerade in größeren oder komplexeren GbRs kann dies zu Schwierigkeiten führen, insbesondere wenn schnelle Entscheidungen notwendig sind oder die Gesellschafter unterschiedliche Interessen verfolgen.
Die große Frage: Kann auch in der GbR eine Fremdgeschäftsführung etabliert werden, wie es bei Kapitalgesellschaften üblich ist? Welche Auswirkungen hat die Vertretungsregelung auf die Haftung der Gesellschafter? Und wie können Konflikte vermieden werden? Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und zeigt Ihnen Lösungen auf, wie Sie Ihre GbR rechtssicher und effizient organisieren können.
1. Neue gesetzliche Regelungen zur Vertretung und Geschäftsführungsbefugnis ab 01.01.2024
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland für die GbR neue gesetzliche Regelungen, die insbesondere die Vertretungsbefugnis und die Geschäftsführung betreffen. Mit diesen Änderungen wird versucht, die rechtlichen Rahmenbedingungen der GbR zu modernisieren und an die Bedürfnisse der Praxis anzupassen. Dabei ergeben sich für die Gesellschafter der GbR folgende wichtige Neuerungen:
Gesamtgeschäftsführungsbefugnis als Standard
Im Grundsatz gilt weiterhin, dass alle Gesellschafter gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt sind. Dies bedeutet, dass wichtige Entscheidungen grundsätzlich nur einvernehmlich getroffen werden können. Eine Abweichung hiervon ist aber möglich.Einführung der Einzelgeschäftsführungsbefugnis
Neu ist, dass nun auch eine Einzelgeschäftsführungsbefugnis einzelner Gesellschafter vorgesehen werden kann, ohne dass hierzu explizit ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden muss. Die gesetzliche Möglichkeit der Einzelgeschäftsführung soll eine höhere Flexibilität gewährleisten und operative Prozesse erleichtern.Gebundenheit an das Vertretungsrecht
Mit den neuen Regelungen wird auch die Gebundenheit der Gesellschafter an die Vertretungsrechte gestärkt. Das bedeutet, dass einzelne Gesellschafter nicht mehr ohne Weiteres von den anderen Gesellschaftern in ihrer Vertretungsbefugnis eingeschränkt werden können.Fremdgeschäftsführung in der GbR: Was ist erlaubt?
Anders als in der Vergangenheit ist es nun möglich, eine Fremdgeschäftsführung vertraglich festzulegen. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn die Gesellschafter nicht selbst in die operative Geschäftsführung eingebunden werden möchten oder externe Expertise hinzugezogen werden soll.
Problempunkte: Die neuen Regelungen könnten jedoch auch zu Verwirrung führen. So müssen die Gesellschafter klar zwischen der Geschäftsführung und der Vertretung unterscheiden. Während die Geschäftsführung das operative Tagesgeschäft betrifft, geht es bei der Vertretung um das Außenverhältnis, d. h., wer nach außen hin die Gesellschaft rechtlich bindet. Bei einer fehlenden Klarstellung kann dies zu einer ungewollten Haftung der Gesellschafter führen.
2. Der Gesellschaftsvertrag als Lösung: Regelung der Geschäftsführungsbefugnis
Eine der wichtigsten Möglichkeiten, um Klarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis zu schaffen, ist der Gesellschaftsvertrag. Ein gut ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag ist das Rückgrat jeder GbR und kann die gesetzlichen Regelungen in vielerlei Hinsicht modifizieren und an die spezifischen Bedürfnisse der Gesellschafter anpassen.
Folgende Regelungen sollten dabei unbedingt berücksichtigt werden:
Einzelgeschäftsführungsbefugnis
Es kann sinnvoll sein, dass die Geschäftsführung auf einzelne Gesellschafter übertragen wird. Dies sollte im Gesellschaftsvertrag klar festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.Bestimmung eines Fremdgeschäftsführers
Der Gesellschaftsvertrag kann festlegen, dass ein externer Geschäftsführer die Geschäfte der GbR führt. Hierbei sollte jedoch auch geregelt werden, wie dieser bestellt und ggf. abberufen werden kann.Verteilung der Vertretungsrechte
Der Vertrag sollte regeln, wer die Gesellschaft nach außen hin vertritt. Hierbei kann zwischen Gesamtvertretung (alle Gesellschafter gemeinsam) oder Einzelvertretung unterschieden werden.Haftungsbegrenzungen
Um die persönliche Haftung der Gesellschafter zu begrenzen, sollte der Vertrag detaillierte Haftungsregelungen enthalten. Dies betrifft insbesondere die Innenhaftung der Gesellschafter untereinander.
3. Vorteile einer umfangreichen Regelung im Gesellschaftsvertrag
Ein umfassender Gesellschaftsvertrag bietet zahlreiche Vorteile:
Klarheit und Rechtssicherheit
Durch detaillierte Regelungen werden Konflikte zwischen den Gesellschaftern vermieden.Flexibilität
Der Vertrag kann an individuelle Bedürfnisse angepasst werden, z. B. für die Bestellung eines Fremdgeschäftsführers.Reduzierte Haftung
Klare Vertretungsregelungen reduzieren das Risiko einer ungewollten Haftung.Erleichterte Entscheidungsfindung
Die Einführung einer Einzelgeschäftsführungsbefugnis erleichtert die operative Entscheidungsfindung und spart Zeit.Schutz vor Missbrauch
Ein gut formulierter Vertrag schützt vor einer missbräuchlichen Nutzung von Vertretungsrechten.
4. Fazit und Empfehlung: Lassen Sie sich unterstützen!
Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung in der GbR bieten viele Chancen, bergen aber auch Risiken. Ein gut strukturierter Gesellschaftsvertrag ist unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen.
Wenn Sie Fragen zur Geschäftsführungsbefugnis, Vertretung oder zur Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrages haben, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht gerne zur Verfügung. Mit meiner umfassenden Expertise in Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre GbR rechtssicher und effizient zu organisieren.
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Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte rechtliche Materie. Insbesondere sind die Ausführungen exemplarisch und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. Zumal sich die Rechtslage über die Zeit verändern kann.
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