Verwertungsverbot im Besteuerungsverfahren
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Der Bundesfinanzhof hat in einer kürzlich veröffentlicht wordenen Entscheidung vom 19.12.2011 für Recht erkannt:
Im Besteuerungsverfahren besteht kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt worden sind.
„An der schlüssigen Darlegung eines Verfahrensfehlers fehlt es, soweit der Kläger behauptet, er sei ungeachtet eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht belehrt worden und das Finanzgericht hätte seine Angaben daher nicht berücksichtigen dürfen. Denn im Besteuerungsverfahren besteht kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt worden sind, weshalb auch eine Verletzung der Belehrungspflicht des § 393 I 4 der Abgabenordnung im Besteuerungsverfahren grundsätzlich zu keinem Verwertungsverbot führt." (BFH BFH/NV 2010, 432, BFHE 198,7)
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