V&G Capital Management GmbH – BaFin schreitet ein

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Gegenüber der V&G Capital Management GmbH, Göttingen, deren Geschäftsführer und der Brandfortrend AG, Erfuhrt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung eines unerlaubte Betreibens eines Einlagengeschäftes angeordnet.

Geschäftsgegenstand der V&G Capital Management GmbH ist die Vermögensberatung und -betreuung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Von der V&G Capital Management GmbH wurde Anlegern Kapital auf Festgeld- und Renditekonten offeriert, so die BaFin.

Nach Meinung der BaFin wird damit von der Gesellschaft sowie von deren Geschäftsführer ein Einlagengeschäft betrieben. Über eine dafür nötige Erlaubnis der BaFin verfügte die V&G Capital Management GmbH und deren Geschäftsführer nicht, so die BaFin.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Ein Einlagengeschäft ist die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer, unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums. Wer in Deutschland ein Einlagengeschäft betreibt, bedarf der Erlaubnis der BaFin.

Diese Erlaubnis war hinsichtlich der V&G Capital Management GmbH angebotenen Anlagen in Festgeld- und Renditekonten nicht vorhanden.

Möglichkeiten für Anleger der V&G Capital Management GmbH 

Anleger, die mit der V&G Capital Management GmbH Anlagen in Form von Festgeld- und Renditekonten abgeschlossen haben und dafür Kapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten, sofern sie keine Rückzahlung erhalten.

Soweit nach Auffassung der BaFin wird von der V&G Capital Management GmbH und deren Geschäftsführer sowie der Brandfortrend AG Einlagengeschäfte betrieben worden sind und aber dafür keine Erlaubnis vorlag, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchsetzen lassen.

Bei einem Fall des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäfte kann nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch deren Verantwortliche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Soweit Anleger keine Rückzahlung von der V&G Capital Management GmbH erhalten haben, kann daher unter Umständen über die Durchsetzung eines derartigen Schadensersatzanspruchs das eingezahlte Kapital wieder realisiert werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Anlagen in Form von Festgeld- und Renditekonten bei der V&G Capital Management GmbH getätigt haben und dafür Kapital eingezahlt haben. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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