VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen fehlerhafter Versandangabe

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Es mahnt der VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ab wegen fehlerhafter Versandangaben 

Der VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Händler ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen.

Derzeit wird in einer aktuellen Abmahnung dem Betroffenen vorgeworfen, in einem eBay-Verkaufsangebot einen besonderen Verweis auf den Versand mit „DHL Paket Versichert“ aufgenommen zu haben. Der Käufer könnte folglich denken, dass er bei diesem Anbieter einen Vorteil im Vergleich zu anderen Anbietern erhält. Dies stelle eine Irreführung nach §§ 3, 5 UWG dar, da der Unternehmer bereits durch das Gesetz dazu verpflichtet wird (§§ 474, 447 BGB).

Der VGU fordert für diesen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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