Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen Wettbewerbsverstößen

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1. Was ist passiert?

Wir berichten über den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., welcher Wettbewerbsverstöße, auch von Onlinehändlern, abmahnt. In vielen uns vorliegenden Fällen ist Thema dieser Abmahnungen die Preiswerbung im weitesten Sinne, z.B. die Nichtangabe von Grundpreisen oder die irreführende/unklare Angabe von Vergleichspreisen, aber auch eine irreführende Bewerbung von Produkten mit dem Begriff „Testsieger“.

Der Verein existiert nach eigenen Angaben bereits seit 1885 und verfügt über Mitglieder aus den unterschiedlichsten Bereichen des Handels, Handwerks und der Industrie, so dass alle wesentlichen Branchen abgedeckt sein dürften. Der Verein ist nicht in die Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) eingetragen. Gleichwohl wird die Berechtigung des Vereins zum Ausspruch von Abmahnungen vor den zuständigen Gerichten regelmäßig bejaht.

2. Was wird gefordert?

Neben der Unterlassung verlangt der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. auch den Ersatz von Aufwendungen in Form eines Pauschalbetrags, der geringer ausfällt, als Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Einer Abmahnung ist in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit welcher eine Vertragsstrafe in Höhe von z.B. 5.200,00 EUR für jede Zuwiderhandlung angesetzt wird.

3. Unsere Empfehlung

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung von diesem oder einem anderen Verein erhalten haben oder Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren (einstweilige Verfügung, Hauptsacheklage) befinden, melden Sie sich bei uns! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung der Angelegenheit sind für Sie kostenlos. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit in wettbewerbsrechtlichen Abmahnfällen tätig. In über 10 Jahren haben wir zahlreiche Verfahren in diesem Bereich geführt. Sie finden auf unserer Kanzlei-Website www.damm-legal.de eine umfangreiche Gegnerliste. Darüber hinaus empfehlen wir, einen kühlen Kopf zu bewahren und bis zu einer kompetenten Beratung diese Regeln zu befolgen:

a. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab.
c. Erteilen Sie einstweilen keine Auskünfte und leisten Sie keine Zahlungen.
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte in unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und sind mehrfach mit BGH-Rechtsanwälten vor dem Bundesgerichtshof aufgetreten. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch bei der Prüfung oder Absicherung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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