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Video-Streaming: Darf man Accounts teilen?

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Netflix, Maxdome, Watchever, Amazon prime Video oder das Online-Angebot vom Bezahlsender Sky – kostenpflichtige und legale Streamingdienste sind zweifelsohne auf dem Vormarsch. Doch nicht jeder kann oder will dafür auch monatlich den vollen Preis zahlen. In Zeiten der sogenannten „Share-Economy“ hört man immer wieder die Frage, ob man nicht auch einen Streaming-Account einfach mit anderen teilen darf.

Vertragsbedingungen verschiedener Anbieter

Was man mit seinem legalen Video-Streaming-Account alles tun darf und was nicht, richtet sich vor allem nach dem konkret abgeschlossenen Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Anbieter. Deren Angebote richten sich grundsätzlich an Endverbraucher, sodass eine kommerzielle Nutzung in Form eines Weiterverkaufs der Account-Daten regelmäßig ausgeschlossen ist.

Das bedeutet allerdings nicht, dass nur die Person alle Filme und Serien sehen kann, die persönlich einen Vertrag mit Netflix oder anderen Anbietern abgeschlossen hat. Natürlich dürfen Freunde und Bekannte gemeinsam auf der Couch vor dem Fernseher sitzen und Videostreams genießen. Das gilt jedenfalls für den privaten Bereich – öffentliche Vorführungen sind von den Verträgen regelmäßig nicht erfasst.

Technische Beschränkung der Geräteanzahl

Auch eine selbstständige Nutzung des Accounts durch nahestehende Personen muss nicht ausgeschlossen sein. Netflix beispielsweise bietet derzeit verschiedene Tarife an, bei denen wahlweise auf einem, zwei oder vier Geräten gleichzeitig verschiedene Videos angesehen werden können. So ist es laut dem Online-Helpcenter des Unternehmens ausdrücklich vorgesehen, ein „Konto mit Freunden oder Familienmitgliedern teilen“ zu können.

Andere Anbieter beschränken ebenfalls die erlaubte Anzahl der mit einem Account nutzbaren Geräte und/oder der gleichzeitig anschaubaren Streams. Unter Umständen ist das nur ein einziger, sodass selbst innerhalb einer Familie mehrere Accounts benötigt würden, wenn verschiedene Familienmitglieder gleichzeitig unterschiedliche Programme sehen wollen.

So sollte man sich vor dem Abschluss eines Vertrags über die jeweils aktuellen Preise und Leistungen informieren und dann entscheiden, welches Angebot den individuellen Bedürfnissen am besten entspricht.

Vorsicht bei der Weitergabe von Login-Daten

Unabhängig von den technischen und rechtlichen Möglichkeiten sollte man im eigenen Interesse mit seinen Account-Daten und vor allem Passwörtern äußerst vorsichtig umgehen. Schließlich bieten verschiedene Streamingdienste auch die Möglichkeit, individuelle Premium-Dienste zu buchen, die nicht von der geringen monatlichen Abogebühr umfasst sind. Das ist oft bei Top-Filmen oder aktuellen Sportereignissen der Fall. Bei Amazon lassen sich mit den Accountdaten gegebenenfalls sogar Waren bestellen.

Die Kosten dafür wird der jeweilige Accountinhaber auf seiner Rechnung wiederfinden, auch wenn er die Programme gar nicht selbst gebucht und gesehen hat. Das kann nämlich jeder andere gewesen sein, der die Accountdaten kennt, gleich ob er sie direkt vom Inhaber oder durch mehrere Weitergaben von jemand anderen bekommen hat. Statt durch das Account-Sharing ein paar Euro zu sparen, kann man so unter Umständen viele Euros verlieren.

Selbst wenn ein Teilen des Streaming-Accounts technisch möglich ist und der eigene Anbieter das im Grundsatz zulässt, sollte man sich in jedem Fall gut überlegen, wem man sein Passwort anvertraut und wem nicht.

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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