Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück - ist das erlaubt?

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Was Sie zur Installation von Überwachungskameras wissen müssen

Legale Rahmenbedingungen für die Implementierung von Überwachungskameras bei privaten Eigentümern

Im Grundsatz ist es gestattet, das persönliche Eigentum mit Überwachungstechnologie abzusichern. Dies gilt unabhängig davon, ob man Besitzer oder Mieter der Immobilie ist. Es ist jedoch von höchster Wichtigkeit, darauf zu achten, dass nur das eigene Gelände im Blickfeld der Kamera liegt. Die Erfassung von öffentlichen Flächen oder Nachbargrundstücken ist nicht zulässig. Bei gemeinsam genutzten Eingangsbereichen sind ähnliche Restriktionen zu beachten. Ein klar sichtbares Warnschild, das auf die Videoaufzeichnung hinweist, ist obligat.

Innerhäusliche Videoüberwachung: Einwilligung erforderlich

Für die innerhäusliche Videoüberwachung ist die ausdrückliche Zustimmung aller Haushaltsmitglieder unumgänglich. Auch Hausangestellte, wie beispielsweise Reinigungspersonal oder Pfleger, müssen in Kenntnis gesetzt werden. Heimliche Überwachung ist nur in bestimmten, klar definierten Ausnahmesituationen erlaubt, bei denen einfache Effizienzfragen oder die Entnahme von Nahrungsmitteln nicht ausreichen.

Klärung des Erfassungsbereichs

Sollten Nachbarn oder Passanten den Verdacht hegen, von der Kamera erfasst zu werden, haben sie das Recht, den Kameraeigentümer um Auskunft zu bitten. Bei Nichtbeachtung dieser Anfrage können sie sich an die zuständige Datenschutzstelle wenden. Dort muss der Kameraeigentümer die genaue Reichweite der Videoüberwachung offenbaren. Zudem ist es den Betroffenen möglich, rechtliche Schritte einzuleiten und den Bereich durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.

Überwachung in Mehrfamilienhäusern: Mieterrechte

In Mehrfamilienhäusern können Vermieter Überwachungstechnik nur dann installieren, wenn ein Konsens mit allen Mietparteien erzielt wurde. Es muss ein triftiger Grund für die Installation vorhanden sein, der das Persönlichkeitsrecht der Mieter nicht unverhältnismäßig einschränkt. Selbst bei potenziellen Gebäudeschäden oder Regelverstößen ist dies nicht pauschal legitim. Ein deutliches Hinweisschild ist hier ebenso Pflicht.


Wesentliche Aspekte der Videoüberwachung: Eine Textbasierte Übersicht

  • Aspekt: Kameraüberwachung im Privatbereich
    • Erläuterung: Erfassung nur des eigenen Grundstücks, auffälliges Hinweisschild notwendig.
  • Aspekt: Datenschutz im Innenraum
    • Erläuterung: Zustimmung aller Haushaltsmitglieder und Angestellten ist ein Muss.
  • Aspekt: Klärung des Überwachungsbereichs
    • Erläuterung: Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit der Datenschutzbehörde, Option auf rechtliche Schritte.
  • Aspekt: Überwachung in Gemeinschaftsbereichen
    • Erläuterung: Unbedingte Zustimmung aller Mieter und ein legitimer Grund sind erforderlich.

Haben Sie Fragen zum Thema Immobilienrecht? Rufen Sie uns gerne unverbindlich in einer unserer Kanzleien an.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


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