Viel beachteter Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht Köln im Arzthaftungsrecht!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen viel beachteten Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. mit über 14.000 Ansichten auf der Homepage vor:

Oberlandesgericht Köln

Fehlbehandlung einer intraartikularen Radiustrümmerfraktur am rechten Handgelenk, OLG Köln, Az. 5 U 174/08

Chronologie

Der Kläger erlitt im Jahre 1999 beim Inlineskaten einen Unfall. Im Rahmen der Erstversorgung durch ein Krankenhaus in Krefeld wurde eine Fraktur am rechten Handgelenk diagnostiziert. Die Behandlung erfolgte mittels Anlage eines Fixateurs externe sowie einer Rekonstruktion durch Kirschnerdrahtosteosynthese. Nachdem sich die Beschwerden nicht verbesserten, wurde eine Verplattung in einer Klinik in Köln eingebracht. Seither kann der Kläger seine rechte Hand nicht mehr belasten und seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen.

Verfahren

Nachdem das Landgericht Köln (Az. 25 O 510/05) die Klage in der ersten Instanz mit klaren Worten abgewiesen hatte, kam der Arzthaftungssenat des OLG Köln mit ebenso klaren Worten zur Klagezusprechung und regte zunächst als Vergleichsvorschlag, ohne die Höhe der materiellen Schäden entsprechend zu berücksichtigen, eine pauschale Entschädigung von 70.000,– Euro an. Hierauf konnte sich der Kläger jedoch nicht einlassen, da die ihm allein für die Vergangenheit entstandenen Verdienstausfälle bereits eine Summe von rund 500.000,– Euro ausmachen.

Anmerkungen

In einem Folgeverfahren wird zu klären sein, in welcher konkreten Höhe dem Kläger materielle Kosten und wie der Verdienstausfallschaden zu ersetzen sind, es sei denn, die Parteien einigen sich in den nächsten Wochen außergerichtlich gütlich auf eine angemessene Regulierungssumme.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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