VIP Medienfonds 3 GmbH Bank erneut zu Schadensersatz verurteilt

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Die beklagte Bank wurde vom OLG Frankfurt im Rahmen des Berufungsurteils vom 22.12.2010 verurteilt, an die Klägerin 42.000,- EUR Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Kommanditistenbeteiligung an der VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. zu zahlen.

Über Rückvergütungen ist im Rahmen der Vermittlung aufzuklären. Unterlässt das die Bank haftet sie auf Schadensersatz.

Nach der zwischenzeitlich ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Obergerichte kann eine ordnungsgemäße Aufklärung des Kunden nicht erfolgen, falls Rückvergütungen, die eine Bank von Emmitenten erhält nicht bekannt gegeben werden. Der Kunde soll in Fällen dieser Art Wissen, welche Motive zur Empfehlungsgebung führen bzw. hierfür wenigstens mitkausal sind.


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