Vishing, die neue Form des Betrugs bei Online-Banking und Kreditkartenmissbrauch

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Phishing kennen viele, aber was ist Vishing?

Die Betrugsmethoden im Online-Banking und Kreditkartenmissbrauch sind um einen neuen Begriff reicher.

Das Phishing, mit dem mittels gefälschter Emails Kunden zur Preisgabe von Sicherheitsmerkmalen veranlasst werden sollen, wird seit etwa ein bis zwei Jahren um gefälschte Anrufe ersetzt oder ergänzt. 

Diese Methode, bei der auch das sog Call ID Spoofing, also die Fälschung der Telefonnummer eingesetzt wird, um dem Kunden einen Anruf der Bank oder Sparkasse vorzutäuschen, wird inzwischen als Vishing als Kombination von Voice und Phishing bezeichnet.

Grobe Fahrlässigkeit?

Beim Vishing rufen psychologisch bestens geschulte Kriminelle als Bankberater bei Bankkunden an und bauen geschickt Druck auf, um Kunden zur Preisgabe von TANs oder anderen Authentifizierungsinstrumenten zu bewegen, etwa unter Mitteilung angeblich bereits erfolgter Missbrauchsversuche, die gestoppt oder rückgängig gemacht werden sollen.

Rechtlich stellt sich dann die Frage, ob die Kunden dabei grob fahrlässig ihre Pflichten verletzten.

Denn die Kunden autorisieren die dann stattfindenden Verfügungen nicht, so dass das Kreditinstitut dann nach § 675 u Satz 2 BGB die taggleiche Wiedergutschrift schuldet.

Nur bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung hätte die Bank einen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Dies ist eine Frage des Einzelfalls und ob ein derart gesteigertes Maß an Sorgfaltspflichtverstoß vorliegt, ist auch von der Professionalität des Angriffs und der konkreten Situation und der Person des Kunden abhängig.

Es muss sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt.

Daher kann eben gerade nicht bei einem Fall von Vishing, Phishing oder Pharming gerade nicht von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden.

Selbst wenn ein Schadensersatzanspruch des Kunden im Einzelfall anzunehmen ist, kommt immer noch ein Mitverschulden der Bank in Betracht.

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Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

Foto(s): @SALEO

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