visioncapitalltd.com/Vision Capital Limited: BaFin ermittelt und warnt vor Identitätsdiebstahl - Anlagebetrug?

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visioncapitalltd.com: BaFin ermittelt gegen Vision Capital Limited und warnt vor Identitätsdiebstahl - Anlagebetrug?


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am heutigen Tag vor der Website visioncapitalltd.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Der unbekannte Betreiber tritt unter der Bezeichnung Vision Capital Limited auf. Er erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Website der Vision Capital LLP oder Vision Capital Limited handele, die bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA („Financial Conduct Authority“) registriert sind. Dies ist falsch, es liegt laut BaFin ein Identitätsdiebstahl vor.


Hier zur Warnmeldung der BaFin


Auf ihrer Handelsplattform visioncapitalltd.com bewirbt sich Vision Capital Limited als erfahrener führender Online-Handelsdienstleister, der Investitionsdienstleistungen für den Handel mit Kryptowährungen, Forex, Waren etc. anbiete:


Unsere Mission ist es, Einsteigern die unerschöpflichen Möglichkeiten der Finanzmärkte aufzuzeigen sowie erfolgreiche Anleger im Online-Handel zu unterstützen. Mit außergewöhnlichen Marktbedingungen, einschließlich schneller Auftragsausführung, Geldsicherheit und qualitativ hochwertigem technischem Support, sind wir bestrebt, das volle Potenzial des Handels unserer Kunden auszuschöpfen.

Das Fundament unseres Erfolgs ist ein Team von Fachleuten mit solider Erfahrung. Unsere Spezialisten sind immer bereit, Händlern zu helfen, ihre Handelsmöglichkeiten zu erweitern.“


visioncapitalltd.com besitzt keine Erlaubnis der BaFin


Anbieter von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen dazu eine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Unternehmen, wie visioncapitalltd.com, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, so sollten die Alarmglocken beim Anleger schrillen.


Kein Zusammenhang zur Vision Capital LLP oder Vision Capital Limited – Identitätsdiebstahl durch unbekannte Dritte laut BaFin


Vision Capital Limited erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Website der Vision Capital LLP oder Vision Capital Limited handele, die bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA („Financial Conduct Authority“) registriert sind. Dies ist laut BaFin nicht der Fall, es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. 


Darüber hinaus verfügt die BaFin über keine Anhaltspunkte für eine Verbindung der Website zu einem weiteren gleichnamigen Unternehmen, das bei der pakistanischen Finanzmarktaufsicht lizenziert ist.


Identitätsdiebstahl ist nicht leicht zu erkennen


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert: auf der Webseite gibt visioncapitalltd.com sogar die vermeintliche Registernummer bei der FCA an:„Registered in England no. OC336240“.


Dies deutet auf den von der BaFin festgestellten Identitätsdiebstahl hin.

Die Recherchen der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C haben ferner ergeben, dass die Webseite erst am 01.08.2023 registriert wurde, also erst seit kurzem besteht. Von einer jahrzehntelangen Erfahrung und Präsenz kann daher nicht die Rede sein. 

Zudem lassen sich keine Betreiber der Webseite feststellen.


All dies sind Warnzeichen (red flags) für einen möglichen betrügerischen Broker bzw. Anlagebetrug (scam)


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz führt hierzu aus: „Liegt ein Identitätsmissbrauch vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein, auch Registrierungen und Zertifizierungen von Aufsichtsbehörden. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man hellhörig werden. Spätestens mit der jetzigen Warnung der BaFin sollten die Alarmglocken schrillen. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Wir raten zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet: recherchieren Sie vorab gründlich, damit Sie nicht Opfer eines Betruges werden.“


Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie Schwierigkeiten mit visioncapitalltd.com bzw. Vision Capital LLP  haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.


Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  


www.kanzlei-plan-c.de






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