Identitätsdiebstahl, Anlagebetrug: heptagoninvestments.com

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Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Warnung ausgegeben und ermittelt gegen den bislang unbekannten Betreiber der Website heptagoninvestments.com. 

Sie weist darauf hin, dass das Unternehmen nach Erkenntnissen der BaFin nicht über die für die Erbringung von Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erforderliche Erlaubnis verfügt.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Der Betreiber behauptet, bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) im Vereinigten Königreich reguliert zu sein. Das ist nicht zutreffend.

Auch im vorliegenden Fall werden in den Geschäftsunterlagen andere Unternehmen oder Websites aufgeführt. Nach Informationen, die der BaFin vorliegen, stehen diese nicht in Geschäftsbeziehungen mit dem Betreiber der Website heptagoninvestments.com oder den dort unterbreiteten Angeboten. 

Die Website wird nicht von der britischen Gesellschaft Heptagon Capital LLP betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten des bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registrierten Unternehmens.

Die FCA warnt auf ihrer Website, dass eine betrügerische Firma  unter dem Namen Heptagon Capital LLP tätig ist. In diesem ZUsammenhang wird explizit die Website heptagoninvestments.com genannt.

Es sind andere Bezeichnungen bekannt, u.a. tauchen Firmierungen wie  Heptagon Capital Investments Ltd, Heptagon Capital, Heptagon Capital LLP bzw. Heptagon Capital Limited auf.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Kunden des Unternehmens sollten zur Wahrung von Rechten und Ansprüchen sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Unsere Leistungen umfassen das gesamte Spektrum des Bank-, Börsen-, Kredit- und Kapitalmarktrechts einschließlich des Finanzaufsichtsrechts und der Besonderheiten des Investmentrechts. Neben der umfassenden Gestaltungsberatung liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in diesem Bereich in streitigen Auseinandersetzungen sowohl zwischen Banken bzw. Finanzdienstleistern untereinander als auch zwischen diesen und Dritten, insbesondere geschädigten Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen.  Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen. 

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

Foto(s): Siegfried Reulein


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