Vom Immobilientraum zum Alptraum

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Die Experten streiten sich, ob der Immobilienboom zwischenzeitlich seinen Zenit erreicht hat. Vielfach ist von einer Immobilienblase die Rede, deren Platzen fatale Folgen haben soll. Diese allgemeinen Einschätzungen sind für den einzelnen Immobilienkäufer unbedeutend, der sich den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen wollte und nun glaubt, sich in einem Alptraum zu befinden.

Der Immobilienboom hat auch vielfach zu Übertreibungen geführt, die nunmehr zu Tage treten. Denn unter die Mehrzahl der seriösen Anbieter von Gebrauchtimmobilien mischen sich seit Jahren immer wieder unseriöse Zeitgenossen, die arglose Leute dazu bringen, Immobilien weit überteuert zu erwerben. Nicht selten kaufen diese ältere Häuser komplett auf und versuchen in der Folge die einzelnen Wohnungen sodann einzeln an den Mann oder die Frau zu bringen, häufig auch als vermeintlich hochrentable Kapitalanlage. Gleichzeitig sichern sie oder von ihnen eingeschaltete Vermittler zu, dass sie sich um alles kümmern, v. a. auch um alles rund um die Bank, welche den Kauf finanzieren soll.

Früher oder später stellt sich heraus, dass das Dach undicht ist, Heizöl mangels ausreichender Liquidität der Eigentümergemeinschaft nicht ohne Sonderumlage gekauft werden kann oder die Wohnung sich in einem erbärmlichen Zustand befindet, welcher den Mieter zu Mietminderungen veranlasst. Dies berichten immer wieder betroffene Immobilienkäufer, die sich bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren wollen. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein seit Jahren Opfer sog. Schrottimmobilien. Betroffenen Immobilienkäufern kann vielfach geholfen werden.

Handelt es sich um einen Kauf nach März 2016 und eine Finanzierung ab diesem Zeitpunkt, so kann der Kunde unter Umständen erfolgreich gegen die finanzierende Bank vorgehen, sofern diese Fehler bei der Kreditwürdigkeitsprüfung gemacht hat und der Kunde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Kreditwürdigkeit das Darlehen gar nicht erhalten hätte. Im Einzelfall kommen auch darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank in Betracht, wenn diese besonders eng mit dem Verkäufer bzw. dem Vertrieb der Immobilien zusammengearbeitet hat.

Daneben kann der Kunde auch schon bei Käufen vor März 2016 wegen sittenwidriger Überteuerung der Immobilie und unrichtigen Angaben gegen Verkäufer und / oder Vermittler vorgehen. So konnte Rechtsanwalt Reulein unlängst für einen Mandanten ein Urteil vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in einem gegen den Verkäufer einer sog. Schrottimmobilie geführten Rechtsstreit erstreiten, in welchem dieser zur Zahlung von Schadensersatz sowie Freistellung von sämtlichen Verpflichtungen aus dem zur Finanzierung der Immobilie eingegangenen Darlehensvertrages verurteilt worden ist (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt. v. 25.04.2017 – 9 O 2688/15). Ein von dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingeschalteter Sachverständige hatte den Verkehrswert der Immobilie im Kaufzeitpunkt auf 67.500,00 Euro (ca. 39 % des Kaufpreises) beziffert. 

Betroffene, die ein Eigenheim oder eine Immobilie als Kapitalanlage erworben haben und nun feststellen oder mutmaßen, dass sie getäuscht worden sind, sollten sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein (Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg) ist seit mehr als 12 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z. B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, Mittelstandsanleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Immobilien- und des Erbrechts tätig.



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