Von Appen Jens legal i. A. v. 1. FC Nürnberg Abmahnung Verwendung Wort-Bild-Marke „Emblem“

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Die Rechtsanwälte Von Appen Jens legal mahnen im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V. die Verwendung des „Emblems" als Wort-Bild-Marke ab. Die Rechtsanwälte tragen vor, dass der 1. FC Nürnberg e.V. Inhaberin der Wort-Bild-Marke „Emblem" ist, die unter der Nr. 2041074 beim DPMA eingetragen ist. Ferner würde das Logo des 1. FC Nürnberg e.V. Schutz als bekannte Marke genießen. 

Der Vorwurf der Rechtsanwälte Von Appen Jens legal lautet, dass die Unternehmenskennzeichen des 1. FC Nürnberg e.V. beim Verkauf von Schlüsselanhängern und Schmuck unautorisiert erfolgten und dadurch eine markenrechtliche Verletzung gegeben ist. 

In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung über Art, Dauer und Umfang der Verletzungshandlungen sowie die Zahlung der durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte entstandenen Kosten in Höhe von 1.531,90 € gefordert.

Wir berichteten bereits mehrfach über Abmahnungen der Rechtsanwälte Von Appen Jens legal für andere Bundesligavereine. So z. B. den VfL Wolfsburg, den HSV, Union Berlin oder den VfB Stuttgart:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/von-appen-jens-legalvfl-wolfsburg-gehen-gegen-markenrechtsverletzung-auf-spreadshirtde-vor_156805.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-von-appen-jens-legal-fuer-hsv-fussball-ag-wegen-der-marke-hsv-auf-etsycom_156415.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-markenrechtsverletzungen-des-fc-union-berlin-d-die-kanzlei-von-appen-jens-legal_146589.html

https://www.hvls-partner.de/markenrechtliche-abmahnung-des-vfb-stuttgart-durch-kanzlei-von-appen-jens-legal/

Unser Rat

Handeln Sie zügig, jedoch nicht übereilt. Sie sollten nicht voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben und auch nicht die geforderten Rechtsanwaltskosten überweisen. Denn zunächst sollte eine Prüfung erfolgen, ob die vorgeworfene markenrechtliche Verletzung durch Sie begangen worden ist. Ferner ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die Höhe der geforderten Rechtsanwaltsgebühren angemessen ist. Holen Sie sich diesbezüglich rechtlichen Rat von einem kompetenten Rechtsanwalt, da die Materie des Markenrechts speziell ist und es bei der Prüfung der Rechtsverletzung auf die Einzelheiten des jeweiligen Falles ankommt.

Sollten Sie ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung bekommen, dann kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Kanzlei ist auf den Gebieten des Marken-, Wettbewerbs- und E-Commerce-Rechts tätig. Auf diesen Gebieten verteidigen wir unsere Mandanten gegen Abmahnungen. Wir erarbeiten gerne eine ziel- und erfolgsversprechende Strategie bezogen auf Ihren Einzelfall. Schreiben Sie uns gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular auf anwalt.de und hinterlassen Sie eine Rückrufnummer. Natürlich können Sie auch einfach und bequem in unserer Kanzlei anrufen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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