Von der Straße ins Gefängnis - Urteil gegen „Raser“ in Worms rechtskräftig

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Schnelles Auto, lange Freiheitsstrafe, manchmal sogar Mord

Schnelles Autofahren ist in Deutschland weit verbreitet. Ein generelles Tempolimit auf den hiesigen Autobahnen gibt es nicht. Moderne Fahrzeuge erreichen mitunter extrem hohe Geschwindigkeiten. Unter anderem machte ein Autofahrer Schlagzeilen, der mit knapp 400 km/h über die Autobahn fuhr. Doch auch innerorts ist das Rasen Volkssport. Bis zum Urteil des Landgerichts Berlin im sogenannten Ku’damm-Raser-Fall war nur mit kleineren Freiheitsstrafen zu rechnen. Verurteilungen erfolgten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Die Höchststrafe hierfür beträgt fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Im Jahr 2017 schlug dann das Urteil des Berliner Landgerichts ein wie eine Bombe. Einer der Angeklagten wurde wegen Mordes, der andere wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Urteile sind mittlerweile rechtskräftig, mit einer Verfassungsbeschwerde scheiterte einer der Verurteilten. Die Auffassung des Gerichts: wer mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h im Kreuzungsbereich fährt, nimmt billigend in Kauf, einen Menschen zu töten und handelt damit vorsätzlich. Es sah drei Mordmerkmale als gegeben: Heimtücke, gemeingefährliche Mittel und niedrige Beweggründe. 

Kein Tötungsvorsatz nachzuweisen: Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge

Das Urteil des Landgerichts Berlin löste nicht nur in Fachkreisen Diskussionen aus. Auch die Politik wurde tätig und erließ den neuen § 315d StGB, der verbotene Fahrzeugrennen zum Inhalt hat. In Absatz 5 sieht das Gesetz gar Freiheitsstrafen von einem Jahr bis 10 Jahren vor, u.a. wenn der Täter den Tod eines Menschen herbeiführt. Hierfür reicht bereits fahrlässiges Handeln. Zum Vergleich: die bloße fahrlässige Tötung wird mit maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. So viel zu den Rahmenbedingungen. Beschuldigten muss daher klar sein, dass in Fällen, in denen ein Mensch zu Tode kommt, mit sehr hohen Freiheitsstrafen zu rechnen ist, im schlimmsten Fall mit einer Verurteilung wegen Mordes. 

Das Gebot der Stunde: keine Aussage tätigen

Wer hier zu früh aussagt, riskiert viel. Beschuldigte sind sich meist nicht darüber im Klaren, wie eine Aussage gewertet werden kann. Jede Einlassung zur Sache birgt das Risiko, dass ein Tötungsvorsatz und schlimmer noch, ein Mordmerkmal hineininterpretiert werden kann. Eine Aussage sollte daher zwingend vermieden werden.

Fünf Jahre und neun Monate im Wormser Fall

Dem Angeklagten im Wormser Fall konnte kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden. Dennoch wurde er wegen mehrerer verwirklichter Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt, einer durchaus hohen Strafe. Eine Strafe, die wohlgemerkt viele Leute treffen könnte, ohne dass es ihnen bewusst ist. Menschen, die gerne mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, sollten sich über potenzielle Folgen im Klaren sein und wenn „es knallt“, so schnell wie möglich einen Anwalt konsultieren. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich telefonisch, per Mail oder über das untenstehende Formular.


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