Vor Baubeginn: Planungsunterlagen herausgeben lassen!

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Sie wollen bauen und möchten auf Nummer sicher gehen? Die oberste Voraussetzung für ein erfolgreiches Bauprojekt ist ein grundsolider und ordentlicher Bauvertrag!

Es gibt einige Punkte, die in keinem Fall in einem Bauvertrag fehlen dürfen und deren Bedeutung als Einzelposition oft unterschätzt wird. 

Die Planungsunterlagen seitens Baufirma/ Architekten gehören als Ausgangspunkt für die inhaltliche Vertragsgestaltung unbedingt in die Hände der Bauherren! Wurden Ihnen als Bauherren diese nicht mit dem Bauvertrag zusammen ausgehändigt, so fordern Sie diese unbedingt an. Sie haben anderenfalls keine Möglichkeiten, die Inhalte Ihres Bauvertrages mit der Bauplanung auf Basis Ihrer Vorstellungen und Wünsche abzugleichen.

Gesetzlich betrachtet sind Mindeststandards bezüglich der Herausgabe von Bauunterlagen und Informationspflichten vorgesehen. Oftmals sind diese leider jedoch nicht ausreichend, wenn es um die Kontrolle des Bauvorhabens, Garantieansprüche gegenüber Herstellern oder Betrieb & Wartung der haustechnischen Anlagen geht.

Vereinbaren Sie daher von Anfang an die konkrete Zusammenstellung und Herausgabe aller Dokumentationen und technischen Nachweise - von der Planung, über die Inbetriebnahme/ Prüfung bis hin zur Übergabe.

Diese Dokumente sollten sich Bauherren vor Abschluss des Bauvertrages geben lassen:

  • Die Baugenehmigung
  • Die Bauausführungspläne
  • Die statische Berechnung (Positionspläne)
  • Das Lüftungskonzept
  • Den Wärmebedarfsausweis/ Wärmeschutznachweis
  • Bei Doppel- und Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen:
    Das Schallschutzkonzept
  • Bei Sonderbauweisen: Die Planungsunterlagen ("Weiße Wanne", Fußbodenheizungen o.Ä.)

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.


Finn Streich, Rechtsanwalt

Streich & Kollegen
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

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Foto(s): @pixabay.com

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