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Voraussetzungen einer Einbürgerung

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Viele ausländische Mitbürger wohnen schon seit geraumer Zeit in Deutschland. Sie möchten gerne den deutschen Pass. Doch was sind die Voraussetzungen?

Zunächst muss ein Einbürgerungsantrag schriftlich gestellt werden. Die entsprechenden Formulare bekommt man bei den Behörden. Für minderjährige Kinder müssen die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter der Kinder den Antrag stellen. Minderjährige ab 16 Jahren können den Antrag selbst stellen.

Es gibt zahlreiche weitere Voraussetzungen

  • Sie müssen sich seit acht Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in der BRD aufgehalten haben (Ausnahmen möglich)
  • Sie müssen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, EU-Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis für besondere Zwecke oder freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger/EWR-Staater sein
  • Sie müssen sich zum Grundgesetz bekennen
  • Bei Ihnen dürfen keine Verfassungsfeindlichen Betätigungen vorhanden sein
  • Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein, d. h. Sie dürfen nicht von Sozialleistungen abhängig sein.
  • Sie dürfen nicht vorbestraft sein
  • Sie müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen
  • Sie müssen den Einbürgerungstest bestanden haben
  • Die bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden. Ausnahmen sind möglich z. B. bei EU-Bürgern und wenn sich der „Heimatstaat“ weigert die Staatsangehörigkeit abzuerkennen

Zahlreiche Ausnahmen

Es gibt aber viele Ausnahmen. Sofern Sie eine der genannten Ausnahmen nicht erfüllen könnte evtl. ein Anwalt helfen, dass die Einbürgerung doch bewilligt wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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