Vorbeifahren an der Schlange

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In ganz Deutschland kommt es an zahlreichen Verkehrsknotenpunkten täglich mehrfach zu einer Situation, in der stehende PKW überholt werden können. Dies ist auch grundsätzlich erlabt, wenn die Situation übersichtlich ist. Aber aufpassen: ein Autofahrer, der an einer wartenden Fahrzeugschlange vorbeifährt, muss auf ausscherende Fahrzeuge z.B. aus Grundstücksausfahrten achten. Je nach Umständen kann es zu einer erheblichen Mithaftung kommen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a.M. hervor (Aktenzeichen: 24 U 138/05 – Urteil vom 25.11.05). Verletzt der Fahrzeugführer diese Sorgfaltspflicht, so muss er bei einer Kollision mit einem heraus fahrenden Wagen einen Teil der Haftung übernehmen. Das Gericht verurteilte im vorliegenden Fall den Überholer dazu, einem Fahrzeughalter 60 Prozent des am Fahrzeug entstandenen Schadens zu ersetzen. Die Tochter des Mannes war mit dem Auto ihres Vaters aus einer Tankstellenausfahrt gefahren. Auf der rechten Spur hatte sich eine Schlange gebildet, die Autofahrerin wollte auf die linke Spur. Der verurteilte Autofahrer fuhr mit hoher Geschwindigkeit links an dem Stau vorbei und kollidierte mit dem Fahrzeug der jungen Frau. Das OLG kam zu einer Haftungsquote. Der überwiegende Schuldvorwurf treffe jedoch den vorbeifahrenden Autofahrer. Er hätte auf die Tankstellenausfahrt achten müssen und bei genügender Sorgfalt festgestellt, dass die wartenden Fahrer vor der Ausfahrt eine Lücke gelassen hatten.

Verfasser: Dr. Henning Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Detailliertere Informationen zu der Problematik finden Sie unter:

http://www.ra-hartmann.de/vorbeifahren-an-der-schlange-dr.-hartmann-partner.html


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