Vorfälligkeitsentschädigung bei Baukrediten rückforderbar?
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung (Az.: XI ZR 75/23 vom 4.12.2024) klargestellt, dass Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung nur dann verlangen dürfen, wenn die Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind. Andernfalls können betroffene Kreditnehmer gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern . Diese Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz und gibt vielen Kreditnehmern die Möglichkeit, unrechtmäßig gezahlte Beträge zurückzufordern.

Hintergrund der Entscheidung
Banken verlangen bei der vorzeitigen Rückzahlung von Baufinanzierungen eine Vorfälligkeitsentschädigung, um entgangene Zinseinnahmen auszugleichen. Der BGH hat nun bestätigt, dass dieser Forderungen nicht rechtskonform sind, wenn die Berechnung der Entschädigung auf unklaren Klauseln zur "Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens" basiert. Verbraucher könnten durch missverständliche Formulierungen den Eindruck gewinnen, eine Entschädigung sei für die gesamte Kreditlaufzeit fällig. Tatsächlich darf sie jedoch nur bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der nächsten zulässigen Kündigung, also insbesondere bis zum Ablauf eines gegebenenfalls vereinbarten Zinsfestschreibungszeitraums berechnet werden. Dabei stellt die erstmalige Kündigungsmöglichkeit des Darlehensnehmers nach zehn Jahren die Obergrenze dar.
Welche Darlehensverträge sind betroffen?
Besonders Kreditverträge aus den Jahren 2016 bis 2021 könnten problematische Klauseln enthalten. Betroffen sollen vor allem Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen sein. Verbraucher sollten ihre Verträge daraufhin prüfen, ob die Vorfälligkeitsentschädigung anhand der "Restlaufzeit" berechnet wurde.
In vielen Fällen wurden die betroffenen Vertragsklauseln von Banken verwendet, ohne dass Kreditnehmer darüber informiert wurden, dass sie möglicherweise nicht rechtskonform sind. Daher sollten Verbraucher auch ältere Verträge überprüfen lassen, um festzustellen, ob sie Anspruch auf eine Rückzahlung haben.

Ansprüche sichern: Verjährung droht!
Die Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen unterliegt grundsätzlich einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Wer beispielsweise 2022 eine solche Entschädigung gezahlt hat, muss bis Ende 2025 handeln. Eine genaue Prüfung der Verjährungsfrist kann in Einzelfällen jedoch längere Rückforderungsmöglichkeiten ergeben.
Neben der gesetzlichen Verjährungsfrist sollten Verbraucher auch mögliche Hemmungen der Verjährung prüfen lassen. Unter bestimmten Umständen, etwa bei laufenden Verhandlungen mit der Bank, kann sich die Frist verlängern. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die individuellen Möglichkeiten zu informieren.
Empfohlene Schritte für Betroffene
Vertrag prüfen lassen: Achten Sie auf unklare Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung und lassen Sie Ihren Vertrag von einem Rechtsanwalt analysieren.
Nicht unüberlegt zahlen: Falls die Zahlung noch aussteht, zahlen Sie nur unter Vorbehalt und holen Sie rechtlichen Rat ein, um mögliche Rückforderungsansprüche nicht zu gefährden.
Anspruch auf Rückerstattung prüfen: Falls Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten Sie ermitteln, ob eine Rückforderung möglich ist. In vielen Fällen kann eine spezialisierte Kanzlei hierbei helfen.

Rechtstipp:
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Darlehensvertrag von der BGH-Entscheidung betroffen ist, empfiehlt sich eine juristische Prüfung. Ein Rechtsanwalt kann klären, ob Rückforderungsansprüche bestehen.
Lassen Sie Ihren Baukreditvertrag von spezialisierten Fachanwälten analysieren und sichern Sie sich Ihr Recht auf eine mögliche Erstattung! Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und unrechtmäßig gezahlte Beträge zurückzuerhalten.

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