Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge

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Falls Sie als Beschuldigter von Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Vorladung zur Vernehmung erhalten, sollten Sie SOFORT einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen. Ich rate jedem, der mich kontaktiert, einer Vorladung keine Folge zu leisten. Stattdessen melde ich mich für Sie bei den Ermittlungsbehörden, fordere Akteneinsicht und stelle Ihnen anschließen eine PDF Datei zur Verfügung, damit Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird. In dem anschließenden Beratungsgespräch unterbreite ich Ihnen dann genaue Vorschläge für die beste Verteidigungsstrategie. Mein Erfolgsrezept besteht darin, Ihnen die Hauptverhandlung möglichst zu ersparen. Meine Schreiben an Gerichte und Staatsanwaltschaft führen häufig zu dem Ergebnis, dass Verfahren eingestellt werden. Sie leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, indem Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Leider kommen ab und zu auch Mandanten zu mir, die sich ohne meine Hilfe schon um „Kopf und Kragen geredet “ haben. Natürlich versuche ich auch bei diesen Beschuldigten, ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, eine Hauptverhandlung lässt sich in solchen Fällen aber oft nicht vermeiden. Denken Sie daran: Richtig teuer kann es für Sie vor allem dann werden, wenn Sie mich zu spät aufsuchen.

Aber auch bei einer Vorladung zur Zeugenvernehmung sollten Sie mich umgehend kontaktieren. Es kommt leider recht häufig vor, dass sich der Zeuge aufgrund seiner Angaben in einen Beschuldigten verwandelt, denn nicht immer erfolgen die Belehrungen über ein Zeugnisverweigerungsrecht bzw. ein Auskunftsverweigerungsrecht so korrekt, wie es in den §§ 52, 55 StPO vorgeschrieben ist.



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