Vorladung, Anklageschrift wegen Verstoß gegen das Waffengesetz – bundesweite Strafverteidigung

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Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung 

Sie haben eine polizeiliche Vorladung wegen Verstoß gegen das Waffengesetz erhalten? Ihnen wurde eine Anklageschrift durch das Gericht zugestellt, wegen Verstoß gegen das Waffengesetz? Dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf.

Das Waffengesetz regelt:

  • Den Umgang mit Waffen
  • Den Umgang mit Schusswaffen
  • Den Umgang mit Munition
  • Den Erwerb, die Lagerung, den Handel und die Instandsetzung von Waffen

Was sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes?

Waffen sind

  • Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
  • Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen
  • Tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die im Waffengesetz genannt sind.

Was bedeutet Umgang im Sinne des Waffengesetzes?

Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, in Stand setzt oder Handel treibt.

Wer darf mit Waffen umgehen?

Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus unterscheidet das Waffengesetz zwischen erlaubnisfreien Waffen, erlaubnispflichtigen Waffen und verbotenen Waffen und Gegenstände.

Was ist beispielsweise ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz?

  • Würgeholzer & Würgegeräte (Nunchakus), Stahlrute, Totschläger, Schlagring, Teleskopschlagstock
  • Schnappmesser, Faustmesser, Butterflymesser, Fallmesser
  • Springmesser & Schnappmesser (im Einzelfall)
  • Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen (Im Einzelfall)
  • Wurfstern, sofern dieser nicht ausschließlich zu Dekorationszwecken geeignet sind
  • sog. Wildererwaffen
  • Schießkugelschreiber, in einem Spazierstock versteckte Messer),
  • Vollautomatische Schusswaffen (Maschinenpistolen und -gewehre),
  • Pumpguns
  • Elektroimpulsgeräte
  • Munition und Geschosse entsprechend der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5 zum WaffenG (Waffenliste)

Was ist Verbringen einer Waffe/Munition?

Waffen oder Munition verbringt, wer diese über die Landesgrenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert.

Was ist ein Waffenschein?

Der Waffenschein ist die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Voraussetzung für die Erteilung eines Waffenscheins nach dem Waffengesetz ist:

  • Volljährigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Zuverlässigkeit
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherung
  • Glaubhafter Nachweis einer erhöhten Gefährdung

Wie werde ich für einen Verstoß gegen das Waffengesetz bestraft?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Zunächst ist festzustellen, dass das Waffengesetz Straf- und Bußgeldvorschriften kennt. Diese bestehen aus Geld und Freiheitsstrafen. Diese Vorschriften sind zu komplex, um sie in diesem Zusammenhang wieder zu geben.

Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz anhängig sein, dann sollten Sie mich kontaktieren. Ich überprüfe den Einzelfall, erkläre Ihnen, welche Strafe auf Sie zukommen kann. Nachdem ich die Ermittlungsakte eingeholt habe, lasse ich mich für Sie schriftlich zu dem Vorwurf ein. So kann manchmal verhindert werden, dass die Tat angeklagt wird. Das Verfahren wird eingestellt und Sie sind dann natürlich auch nicht vorbestraft. Dies stellt ein regelmäßiges Ergebnis bei Betreuung der Mandate durch unsere Kanzlei dar. Einen Verstoß gegen das Waffengesetz sollten Sie stets sehr ernst nehmen. Beachten Sie hierbei bitte, dass bspw. der Umgang mit verbotenen Waffen (im Sinne der Anlage 2 – zu § 2 Abs. 2 bis 4 des Waffengesetzes) gem. § 51 Absatz 1 des Waffengesetzes eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr vorsieht. Die zentralen Strafvorschriften sind in den §§ 51 ff. Waffengesetz normiert.

Es bestehen weiterhin Unsicherheiten auf dem Gebiet des Waffengesetzes bei dem einzelnen Bürger. Deshalb kommt es auch oft zu fahrlässigen Verstößen gegen das Waffengesetz.


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