Vorladung von der Polizei wegen illegalem Online-Glücksspiel: Was tun bei einer Anzeige nach § 285 StGB?

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Eine Vorladung wegen des Verdachts der Beteiligung am illegalen Glücksspiel kann einschüchternd sein. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig, schnell und bedacht zu handeln. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen sollten, welche Strafen bei illegalem Glücksspiel drohen und wie Ihnen ein erfahrener Anwalt im Glücksspielrecht helfen kann.

Eine Vorladung wegen des Verdachts der Beteiligung am illegalen Glücksspiel kann einschüchternd sein. Auch im Jahr 2024 verfolgen die Strafverfolgungsbehörden diesen Tatbestand weiterhin, wie auch das Nachrichtenmagazin n-tv berichtet.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig, schnell und bedacht zu handeln. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen sollten, welche Strafen bei illegalem Glücksspiel drohen und wie Ihnen ein erfahrener Anwalt im Glücksspielrecht helfen kann.

Was bedeutet § 285 StGB und wie wird der Vorsatz geprüft?

Der § 285 StGB stellt die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel unter Strafe. Unerlaubtes Glücksspiel ist dann gegeben, wenn es ohne behördliche Genehmigung durchgeführt wird. Besonders häufig wird dies im Zusammenhang mit illegalen Online-Casinos verfolgt, die außerhalb der EU oder ohne gültige Lizenz betrieben werden. Aber auch Spieler bei Online-Casinos in EU-Staaten wie Malta oder Zypern sind bisweilen betroffen.

Ein entscheidender Punkt bei der Strafbarkeit nach § 285 StGB ist der Vorsatz. Dieser muss nachgewiesen werden, was bedeutet, dass der Teilnehmer bewusst und gewollt am unerlaubten Glücksspiel teilgenommen hat. Unwissenheit schützt hier oft nicht, da die Strafverfolgungsbehörden in der Regel davon ausgehen, dass den Teilnehmern die Illegalität der Glücksspielplattformen bekannt war oder hätte bekannt sein müssen. Gleichwohl ergeben sich hier Verteidigungschancen.

Welche Strafen drohen bei Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel?

Die Strafen für die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel sind nicht zu unterschätzen. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten. Dabei hängt das Strafmaß stark vom Einzelfall ab – insbesondere davon, wie intensiv die Beteiligung war und ob der Betroffene bereits Vorstrafen hat.

Bei illegalem Online-Glücksspiel können zusätzlich hohe Geldbeträge eingezogen werden. So kann es vorkommen, dass die Behörden versuchen, die gesamte Summe, die beim Glücksspiel gewonnen bzw. ausgezahlt wurde, einzubehalten.

Vorladung wegen illegalem Glücksspiel: Was Sie tun sollten

  1. Keine vorschnellen Aussagen machen: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und machen Sie keine Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt.

  2. Anwalt für Glücksspielrecht einschalten: Suchen Sie sofort juristischen Beistand. Ein spezialisierter Anwalt für illegales Glücksspiel kann die Vorwürfe prüfen und Ihre Verteidigungsstrategie entwickeln.

  3. Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen: Ihr Anwalt wird Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, um die genaue Beweislage zu analysieren. Dies ist entscheidend, um die nächsten Schritte in Ihrer Verteidigung zu planen.

  4. Verteidigungsstrategie entwickeln: Basierend auf den Erkenntnissen aus der Akteneinsicht wird Ihr Anwalt eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Ziel ist es, die Vorwürfe zu entkräften und idealerweise eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Warum ein Anwalt für illegales Glücksspiel entscheidend ist

Ein Anwalt, der sich auf das Glücksspielrecht spezialisiert hat, kann einen erheblichen Unterschied in Ihrem Verfahren machen. Durch fundierte Kenntnisse des § 285 StGB und Erfahrung im Umgang mit der Justiz in diesem Deliktsbereich können mögliche Strafen minimiert oder das Verfahren komplett eingestellt werden.

Die KANZLEI 441 hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fällen wegen des Verdachts der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiels verteidigt. Hier erhalten Sie:

  • Umfassende Erfahrung im Glücksspielrecht
  • Individuelle, auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung
  • Eine für Sie entwickelte Verteidigungsstrategie

Fazit: Handeln Sie schnell und überlegt

Eine Vorladung wegen der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB erfordert schnelles und besonnenes Handeln. Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine vorschnellen Aussagen und kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt. Die KANZLEI 441 aus Nürnberg steht Ihnen mit ihrer Expertise im Glücksspielrecht bundesweit zur Seite und setzt sich für Ihre Rechte ein!

Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!


KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

www.kanzlei441.de

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Foto(s): Rechtsanwalt Radermacher, KANZLEI 441, Nürnberg, Deutschland


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