Vorladung wegen illegalen Glücksspiels? Anwalt berät zu Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB

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Die Strafnorm des § 285 StGB ahndet die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Dieser Artikel informiert darüber, was diese Norm bedeutet und gibt Ihnen Ratschläge, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten haben.

1. Hintergrund des § 285 StGB:

Die Vorschrift des § 285 StGB befasst sich mit der Strafbarkeit der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Wer daran teilnimmt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe belegt werden. Diese Norm zielt darauf ab, illegale Glücksspielaktivitäten zu unterbinden und zu ahnden.

2. Polizeiliche Vorladung: Was tun?

Derzeit haben die Strafverfolgungsbehörden im Zuge des Glücksspielstaatsvertrags 2021 insbesondere Personen ins Visier genommen, die am Online-Glücksspiel in Online-Casinos bzw. bei Glücksspielanbietern teilgenommen haben, welche nicht in der sogenannten "whitelist" gelistet waren. Erhalten Sie eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter gemäß § 285 StGB, ist Besonnenheit gefragt. Nachfolgend einige Handlungsempfehlungen:

3. Schweigerecht wahrnehmen:

Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und geben Sie keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand ab.

4. Anwalt konsultieren:

Holen Sie unverzüglich rechtlichen Rat ein. Ein auf Strafrecht und Glücksspielrecht spezialisierter Anwalt kann Sie über Ihre Rechte aufklären, die Vorladung prüfen und Ihnen fundierten Rat für das weitere Vorgehen geben.

5. Termin zur Vernehmung absagen:

Es ist empfehlenswert, den Termin zur Beschuldigtenvernehmung nicht eigenständig und vor allem nicht ohne Aktenkenntnis wahrzunehmen. Ihr Anwalt kann den Termin für Sie absagen und sich so erstmals aktiv in den Prozess einbringen.

6. Akteneinsicht beantragen:

Gemeinsam mit der Absage des Termins wird Ihr Anwalt Akteneinsicht beantragen. Dies ermöglicht eine genaue Einsicht in die Ermittlungsunterlagen und dient als Grundlage für eine fundierte Verteidigung. Eine der goldenen Regeln im Strafrecht lautet: Keine Stellungnahme ohne Aktenkenntnis! Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

7. Verteidigungsstrategie entwickeln:

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Akteneinsicht kann gemeinsam mit Ihrem Anwalt eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

8. Präventive Maßnahmen:

Um zukünftige Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Informieren Sie sich über legale Glücksspielangebote und beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben. Beachten Sie insbesondere die oben genannte "whitelist".

Fazit:

Eine polizeiliche Vorladung gemäß § 285 StGB erfordert eine durchdachte und rechtlich informierte Reaktion. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht, konsultieren Sie einen Anwalt und entwickeln Sie gemeinsam eine fundierte Verteidigungsstrategie, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Präventive Maßnahmen können dazu beitragen, zukünftige rechtliche Konflikte zu vermeiden. Sollten Sie das Gefühl haben, problematisches Glücksspielverhalten an den Tag zu legen, holen Sie sich Hilfe!


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Rechtsanwalt Christian Radermacher

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