Vorsicht bei Anlegern der OneCoin Ltd. geboten – Konten mit Geldern in Millionenhöhe eingefroren

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Am 18. April 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass Gelder in Millionenhöhe auf den Konten der IMS International Marketing Services GmbH eingefroren wurden und die Kryptowährungsplattform OneCoin Ltd. ihr unerlaubt betriebenes Finanztransfergeschäft mit ihren Anlegern einzustellen und abzuwickeln hat. 

Hintergrund der ganzen Angelegenheit ist die zwischen IMS und der OneCoin Ltd. abgeschlossene Vereinbarung, durch die IMS Gelder in Millionenhöhe angenommen und im Ausland transferiert hat. Am 17. und 20. Februar 2017 hat die BaFin bereits eine Kontensperre verhängt, die sofort vollziehbar ist. Am 5. April 2017 hat die BaFin gegenüber der IMS International Marketing Services GmbH verfügt, das unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft mit OneCoin-Anlegern sofort einzustellen und die Abwicklung angeordnet. 

IMS hat im Auftrag von OneCoin Ltd. zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 etwa 360 Mio. Euro angenommen und größtenteils im Auftrag der OneCoin Ltd. an Dritte außerhalb von Deutschland weitergeleitet. Nach der Auffassung der BaFin handelt es sich hierbei um ein Finanztransfergeschäft, wofür die erforderliche Erlaubnis fehlte. Wie die BaFin in ihrer Meldung vom 18. April 2017 berichtete, sollen von den 360 Mio. Euro nur rund 29 Mio. Euro auf den gesperrten Konten bestehen.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Anleger sollten dringend anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Zudem könnten Betroffene gegebenenfalls einen Zugriff auf die eingefrorenen Konten mittels Arrestverfahren durchsetzen. Hierfür sollten sie jedoch schnellstmöglich reagieren, da das sog. Prioritätsprinzip besteht.

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