Vorsicht vor der Marber GmbH und Gewerbedatenbank.org

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Vorsicht vor der Marber GmbH aus Recklinghausen

Die Marber GmbH aus Recklinghausen und der Geschäftsführer Marc Bernemann versenden bereits seit vielen Jahren Trickformulare für eine Eintragung in deren Internetverzeichnis Gewerbedatenbank.org. Was zunächst aussieht wie ein Korrekturabzug, der lediglich ergänzt und unterschrieben werden muss, entpuppt sich ziemlich schnell als kostenpflichtige Abofalle.

Wer ist die Marber GmbH?

Die Marber GmbH ist seit dem Jahre 2006 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Recklinghausen (HRB 5898) eingetragen. Als Geschäftsführer fungiert der im Jahre 1980 geborene Mark Bernemann. Als Gesellschaftszweck ist eingetragen:

„Hausmeistertätigkeiten, Umzüge, Garten- und Landschaftsbau, Markt- und Meinungsforschung, Gestalten von Internetauftritten, Hausverwaltungen, Marketing und Support, Verkauf von Bürobedarf und ähnlichen Artikeln, Verkauf von gebrauchten Haushaltsgegenständen, alle nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen, Verwaltung des eigenen Vermögens, Unternehmens- und Bewerberberatung, Eventmanagement und Durchführung von Veranstaltungen, Beteiligung an anderen Unternehmen, Verkauf von Mehrwertdiensten, Verkauf von Waren „aller Art“, Vermietung von eigenem Betriebsvermögen.“

Die Gesellschaft verfügt über ein Stammkapital von 25.000 €.

Die Masche der Marber GmbH

Alles beginnt mit einem Trickformular, welches die Marber GmbH ihren sogenannten Kunden zusendet. Dieses Formular ist dann mit Schlagworten wie „Firmenregister für Industrie Handwerk und Handel“ oder ähnlichen Begrifflichkeiten überschrieben. Jedenfalls soll der Adressat den Eindruck gewinnen, dass es sich hierbei um ein öffentliches Register handelt, für das lediglich ein Datenabgleich durchgeführt werden muss. So heißt es dann auch im Betreff fett gedruckt: „Neuaufnahme/Ersteintrag-Aufnahmeformular für gewerbliche Teilnehmer“

Darunter sollen Firmendaten eingetragen bzw. ergänzt werden. Dieses Feld ist mittig angelegt und zieht so die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich. Darunter befindet sich ein Kasten, in dem sich zahlreiche kleingedruckte Angaben befinden. Unter anderem ist dort bei genauer Betrachtung zu entdecken, dass die Aufnahme in das Firmenverzeichnis derzeit 850 € netto pro Jahr zuzüglich Umsatzsteuer kostet und die Vertragslaufzeit zwei Jahre beträgt. Weiterhin wird dort mitgeteilt, dass die umseitigen AGB fester Bestandteil dieses Auftrags seien. In den AGB ist da noch die Klausel zu finden, dass sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt wird.

Zuletzt soll das Formular unterschrieben und per Post oder Fax an die Marber GmbH zurückgesandt werden.

Rechnung der Marber GmbH

Unmittelbar danach erfolgt die Rechenstellung. Hier berechnet die Marber GmbH ein Betrag von 850 € zuzüglich Umsatzsteuer für das erste Vertragsjahr. Als Leistungsgegenstand wird die Aufnahme Standard in dem Internetportal Gewerbedatenbank.org angegeben. Es wird darum gebeten, den Betrag umgehend zu überweisen und die fehlenden Daten im Verzeichnis zu gegebener Zeit nachzureichen. Bei dem Portal Gewerbedatenbank.org handelt es sich unserer Ansicht nach um ein völlig unmaßgebliches Portal, welches in keiner Weise vergleichbar mit den großen Branchenbuchanbietern ist. Wir können uns nicht vorstellen, dass dort auch nur ein Unternehmen einen neuen Kunden akquirieren kann.

Was tun gegen Formulare der Marber GmbH?

Wenn Sie ein Trickformular der Marber GmbH erhalten haben, sollten Sie eingehend prüfen, ob die Leistungen der Marber GmbH den Rechnungswert rechtfertigen. Sofern Sie zu dem Ergebnis kommen, dass sie die Leistung der Marber GmbH nicht brauchen, empfehlen wir dringend, das Formular nicht zu unterschreiben bzw. zurückzusenden. Die Zusendung solcher Formulare stellt darüber hinaus einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Insofern stehen dem Adressaten Unterlassungsansprüche zu. Sollten Sie also verhindern wollen, dass Sie weitere Trickformular dieses Unternehmens übersandt bekommen, beraten wir Sie gerne zu den Abwehrmöglichkeiten.

Rechtsanwältin Claudia Hoffmann Augsburg vertritt die Marber GmbH gerichtlich

Rechtsanwältin Claudia Hoffmann Augsburg tritt für die Marber GmbH vor Gericht auf. Eigenartig bei der Marber GmbH ist, dass diese ihre gerichtlichen Klageschriften und sonstige Schriftsätze (vorgeblich) selbst verfasst und unterschreibt. Ein Anwalt tritt also zunächst nicht auf. In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg ist dann Rechtsanwältin Claudia Hoffmann, Fachanwältin für Familienrecht, Augsburger Straße 18, 86157 Augsburg aufgetreten. Dabei hat Rechtsanwältin Claudia Hoffmann natürlich vehement den Standpunkt ihrer Mandantin vertreten. Es ist immer wieder bedauerlich, wie viele Anwaltskollegen sich wie Rechtsanwältin Claudia Hoffmann vor den Karren von Abofallenbetreibern wie die Marber GmbH spannen lassen. Dadurch wird diese Masche erst aufrechterhalten. Es zeigt aber, dass Marber durchaus auch gerichtlich tätig wird, weswegen eine frühzeitige und effektive Forderungsabwehr anzuraten ist.

Hinweis eines Gerichts

Ein Gericht, vor dem wir ein verfahren gegen die Marber GmbH führen, hat in erfrischend klaren Worten wie folgt hingewiesen:                                        

Hinweisbeschluss         

In dem Rechtsstreit
MARBER GmbH gegen XXX GmbH

weist das Gericht auf Folgendes hin:    

bereits im Lichte von (fehlender) Wertigkeit des Eintrags sowie Aufmachung des Angebots beabsichtigt das Gericht nach derzeitigem Stand, die Klage abzuweisen.

Die aus Sicht des Gerichts in Betracht zu ziehende strafrechtliche Relevanz soll eventuell - auch je nach weiterem insoweit relevanten Prozessverhalten der Klägerin - von der insofern kompetenteren zuständigen Staatsanwaltschaft beurteilt werden. Eine Weiterleitung der Akte dorthin wird zumindest im Falle der Stellung der klägerischen Anträge im Rahmen der mündlichen Verhandlung als - basierend auf derderzeitigen Aktenlage - etwaiger versuchter Prozessbetrug erwogen.

Es wäre wünschenswert, dass diese Ansicht von weiteren Gerichten und Staatsanwaltschfatne geteilt würde.

Weiteres Gericht ist gegen Marber

In einem weiteren Gerichtsverfahren, in welchem wir einen Mandanten gegen Marber vertreten, zitieren wir aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung wie folgt:

„In inhaltlicher Hinsicht gedenkt das Gericht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln ... zu folgen und das Rechtsgeschäft der Klägerseite aufgrund von Wuchers für unwirksam zu erachten...

Der Klägervertreter stellte keinen Antrag und flüchtete in die Säumnis.“

Probleme mit Kontoverbindungen

Häufig ist es so, dass diese Unternehmen dann Probleme bekommen, wenn ihre Kontoverbindung gesperrt wird. Das Unternehmen LexMentis versucht, diese Aktionen zu koordinieren, so dass keine Überweisungen mehr auf Konten der Marber GmbH ausgeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Schummelrechnungen.

Abwehr der Forderungen der Marber GmbH

Sofern Sie das Trickformular unterschrieben und zurückgesandt haben, da sie beispielsweise nicht gesehen haben, dass dort eine versteckte Zahlungsklausel vorhanden ist, können Sie sich gegen die Forderungen der Marber GmbH zur Wehr setzen. Insbesondere solche Trickformulare, wie sie hier verwendet werden, bieten zahlreiche Anhaltspunkte, um dagegen vorzugehen. Das weiß auch die Marber GmbH, weswegen sie ihre Formulare ständig ändert. Die uns aktuell vorliegenden Formulare sind jedenfalls angreifbar.

Es empfiehlt sich, möglichst früh gegen die versandten Rechnungen vorzugehen, da die Marber GmbH dafür bekannt ist, auch den Klageweg zu beschreiten. Zwar kann man sich zu diesem Zeitpunkt immer noch wehren, jedoch ist eine frühzeitige Gegenwehr stets ratsam.

Als Anwalt gegen Branchenbuchabzocke und Abofallen haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen Abofallenbetreiber wie die Marber GmbH vertreten und konnten sehr häufig erreichen, dass keine Zahlungen wegen eines unterschriebenen Trickformulars geleistet werden müssen. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben, prüfen wir für Sie gerne die Möglichkeit einer Rückerstattung durch die Marber GmbH.

Weitere Informationen halten wir auf unserer Website bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/marber-gmbh-recklinghausen

Foto(s): LL

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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