Vorsicht vor der Suchmaschinen Service GmbH - suchmaschinen-service-gmbh.de - Rechnung über 5.707 €

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In der digitalen Welt sind Unternehmen ständig bemüht, ihre Präsenz und Sichtbarkeit zu erhöhen. Dabei stoßen sie oft auf Angebote, die verlockend klingen, sich aber als irreführend oder sogar betrügerisch herausstellen können. Ein solches Beispiel ist die Suchmaschinen Service GmbH, ansässig in der Worcester Str. 104, 47533 Kleve, die die Website suchmaschinen-service-gmbh.de betreibt.


Wie funktioniert die Masche?


Unsere Mandanten berichten, dass diese als Gewerbetreibender oder Selbstständige von dieser Firma einen Anrufe erhalten. Dabei stellte sich der Anrufer oft als Partner von „Google“ vor und sprach von der Notwendigkeit, Daten im Telefonbuch zu aktualisieren oder dass man in den Google-Suchergebnissen bald nicht mehr sichtbar wäre.


Allein dieser unerlaubte Anruf „aus dem nichts“ ist nur der Beginn des Problems. Viele Betroffene erhalten in kurzer Zeit eine Rechnung – meist über stolze 5.707 €. Als Gegenleistung? U.a. ein scheinbar wertloser Eintrag in das Verzeichnis von suchmaschinen-service-gmbh.de. Wer dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, wird mit Mahngebühren konfrontiert und es werden rechtliche Schritte angedroht.


Rechnung über 5.707 € nach aufgezeichnetem Telefonat


Die Begründung des Unternehmens für diese Vorgehensweise ist recht ausgeklügelt. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behauptet die Firma, ein kostenpflichtiger Vertrag käme nur zustande, wenn der Kunde im Telefonat den Vertragswunsch ausdrücklich bestätigt. Dieses Gespräch wird dann, mit Zustimmung des Kunden, aufgezeichnet. Aufgrund der Berichte unserer Mandanten sind wir jedoch der Meinung, dass die Zustimmung oft durch trickreiche Fragen und Datenabfragen im Laufe des Gesprächs, oder in einem zweiten Anruf, eingeholt wird.


Wie sollte man reagieren?


Betroffene sollten die Rechnung nicht ungeprüft bezahlen. Wir raten die Forderung schriftlich zurückzuweisen und den Vertrag anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen und vorsorglich den Vertrag widerrufen. Ein solches Schreiben sollte per E-Mail aber auch möglichst mit Zustellungsnachweis versendet werden, um im Streitfall den Zugang beweisen zu  zu haben. Dieser Nachweis sollte mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.


Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage


Wer solch fragwürdige Angebote erhält, sollte stets Zweifel haben. Das Problem bei diesen Anrufen ist es, dass man diese völlig unvorbereitet erhält und am anderen Ende der Telefonleitung ein Profi sitzt, der Top geschult ist einem ein „Ja“ an der richtigen Stelle zu entlocken.


Wenn Sie von solchen oder ähnlichen Praktiken betroffen sind, steht unsere Kanzlei Ihnen zur Seite. Mit umfangreicher Erfahrung in diesem Bereich und modernen digitalen Diensten vertreten wir Mandanten bundesweit:


https://kanzlei-hufschmid.de



Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt

Foto(s): Foto von Pavan Trikutam auf Unsplash

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