Vorsicht vor S&M Marketing GmbH und Deutscher Medien Verlag

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Die S&M Marketing GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Velid Masovic, Carl-Benz-Straße 35, 60386 Frankfurt, geht derzeit mit einer Doppelanrufmasche als Deutscher Medien Verlag auf Kundenfang. 

Das bedeutet, dass zurzeit zahlreiche Unternehmer, Freiberufler und sonstige Gewerbetreibende missliebige Anrufe aus einem Callcenter erhalten, mit denen ihnen kostenpflichtige Aboverträge aufgeschwatzt werden sollen. Eine in den letzten Jahren zunehmend beliebte Masche.

Über die S&M Marketing GmbH aus Frankfurt

Die S&M Marketing GmbH ist erst im März 2019 gegründet und in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt (HRB 114768) eingetragen worden. Als Geschäftsführer fungiert der 1999 geborene Velid Masovic, der uns bisher im Zusammenhang mit Abofallen noch nicht aufgefallen ist. 

Das Stammkapital von 25.000 € deutet jedenfalls darauf hin, dass die S&M Marketing GmbH ihr Unwesen eher langfristig treiben wird, ansonsten hätte man sicherlich eine UG gegründet. Als Gesellschaftszweck ist eingetragen: „Vermittlung von Aufträgen jeder Art, insbesondere Dienstleistungen im Onlinebereich, Handel mit Waren jeder Art im Onlinebereich, soweit dafür nicht eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist, die Erbringung von Dienstleistungen im Liegenschafts- und Baubereich“.

Die Masche der S&M Marketing GmbH

Die S&M Marketing GmbH wendet die in den letzten Jahren immer beliebtere Doppel-Anruf-Masche an. So oder so ähnlich beschreiben unsere Mandanten das Vorgehen bei dieser Abzockmasche: Alles beginnt mit einem Anruf aus einem Callcenter. Der Anrufer behauptet, man sei von Google oder es gehe um den Google-Eintrag. 

Manchmal wird auch behauptet, man rufe von 11880 oder einem weiteren Dienstleister an. Jedenfalls wird so das Vertrauen des Angerufenen erweckt, der sich gerade zur Zeit des Anrufs gar nicht bewusst ist, welchen Internetvertrag er derzeit unterhält oder auch nicht. Häufig wird dann vorgegaukelt, es bestehe bereits ein kostenloser Vertrag, der nun mangels Kündigung kostenpflichtig geworden sei. 

Hier gibt es allerlei Varianten. Man habe nur jetzt die Möglichkeit, den Vertrag zu einem „Sonderpreis“ zu beenden.

Mit der Vorgeschichte erfolgt dann ein zweiter Anruf, bei dem eine Art Datenabgleich stattfinden soll. Hier werden dem Betroffenen dann stakkatoartig Suggestivfragen gestellt, die am Ende möglichst mit Ja beantwortet werden sollen. Dieser Teil des Gesprächs wird dann auf Band aufgezeichnet, um den Betroffenen damit unter Druck setzen zu können.

Rechnung der S&M Marketing GmbH

Unmittelbar nach dem Telefonat erfolgt die Rechnungsstellung. Die meisten Betroffenen fallen dann aus allen Wolken, da ihnen meistens gar nicht bewusst war, dass sie am Telefon einen vermeintlichen Abovertrag geschlossen haben. 

Jedenfalls sehen sie sich nun mit einer horrenden Forderung konfrontiert. Die Rechnung ist ebenso irreführend gestaltet wie der von der S&M Marketing GmbH durchgeführte Trickanruf. Dort ist die Rede von einem „Google-Auffindbarkeit-Vertrag“, von einem Premiumeintrag Google MyBusiness und Google AdWords. 

Dabei scheint es an den Hinterleuten der S&M Marketing GmbH vorbeigegangen zu sein, dass der Dienst seit Juli 2018 nicht mehr Google AdWords, sondern mittlerweile Google Ads heißt. Schließlich wird auf der Rechnung noch behauptet, dass der Betroffene von Google Deutschland innerhalb von 14 Tagen einen Bestätigungscode erhält, der dann an die S&M Marketing GmbH weitergeleitet werden soll. Hier soll also mit aller Gewalt eine Assoziation mit Google hergestellt werden, die so natürlich nicht existiert.

DeutscherMedienVerlag.de – ein weiteres nutzloses Portal

Die S&M Marketing GmbH betreibt das Portal DeutscherMedienVerlag.de. Es ist offenkundig, dass es sich dabei um ein völlig nutzloses Portal handelt, mit dem sicherlich keine Geschäftsakquise gelingt. Sucht man dort bspw. einen Rechtsanwalt in München, erhält man genau einen Treffer. Und dieser befindet sich in der Kategorie „Baumdienste“. 

Natürlich ist auch das dortige Impressum fehlerhaft, was einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Kurzum: Alles Schmu, was dieser Abofallenbetreiber dort betreibt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Deutschen Medien Verlag:

Deutscher Medien Verlag: Warnung vor der Telefonabzocke der S&M Marketing GmbH

Es gibt Anzeichen dafür, dass die S&M Marketing GmbH auch hinter der Masche Regionaler Bundesverlag steckt, über den  wir auch bereits ausführlich berichtet haben.

Wer einmal zahlt, zahlt immer

Diese Weisheit trifft nach unserer Erfahrung insbesondere auf den Bereich der Abofallenbetreiber zu. Viel zu viele Betroffene leisten vorschnell Zahlungen und können nur hoffen, dass die Bank diese Zahlung zurückhält. Wer also denkt, eine schnelle Zahlung erledigt die Angelegenheit, irrt sich. 

Denn in den AGB der S&M Marketing GmbH ist vorgesehen, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von 4 bis 8 Wochen vor Ende des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Darüber hinaus können wir aus unserer Praxis berichten, dass Zahler mit weiteren Anrufen ähnlicher Unternehmen bombardiert werden. Die Hinterleute dieser Maschen scheinen also gut miteinander vernetzt zu sein.

Culpa Inkasso tritt auf den Plan

Werden die Forderungen der S&M Marketing GmbH nicht binnen der gesetzten Frist ausgeglichen, wird die Culpa Inkasso GmbH mit der Forderungsbeitreibung beauftragt. Dort werden dann sehr vorschnell Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und ähnliche Maßnahmen in Aussicht gestellt, die den Druck auf den Adressaten erhöhen sollen. Spätestens bei der Einschaltung eines Inkassounternehmens sollte jedoch dringend gehandelt werden, um Nachteile bei SCHUFA & Co. zu vermeiden.

Rechtsanwalt Albrecht König wird ebenfalls aktiv

Zahlen die Betroffenen auch auf die Schreiben von Culpa Inkasso nicht, wird Rechtsanwalt Albrecht König aus Stuttgart aktiv. Rechtsanwalt Albrecht König zählt eine größere Anzahl von Abofallenbetreibern zu seinem erlesenen Mandantenkreis.

Demanda Forderungsmanagement tritt für S&M Marketing GmbH auf (Update November 2019)

Eine Demanda Forderungsmanagement GmbH versucht nun ebenfalls, die Forderungen der S&M Marketing GmbH einzutreiben. Mit Fettdruck wird auf die "SCHUFA- und Einmeldeinformationen" hingewiesen. Dort wird mitgeteilt, dass nicht beglichene Forderungen an die SCHUFA übermittelt werden, wenn mindestens zweimal gemahnt wurde und die Forderung nicht bestritten wird. Unsere Mandanten müssen sich keine Sorgen machen, da nach unserem Tätigwerden ein SCHUFA-Eintrag ausgeschlossen ist. Eine unberechtigte Forderung kann nicht mit einer SCHUFA-Drohung durchgesetzt werden.

SN Marketing GmbH Offenbach tritt auf (Update Februar 2020)

Eine SN Marketing GmbH aus Offenbach verschickt derzeit ebenfalls Rechnungen, welche denjenigen der S&M Marketing GmbH gleichen wie ein Ei dem anderen. Nach unseren Recherchen existiert im deutschen Handelsregister keine SN Marketing GmbH in Offenbach. Eine solche Gesellschaft gibt es zwar in Düren, diese befindet sich jedoch in Liquidation. Einen Hinweis auf die S&M Marketing GmbH gibt jedoch die verwendete Steuernummer. Denn diejenige auf den Rechnungen der SN Marketing GmbH ist identisch mit derjenigen der S&M Marketing GmbH. Hier haben wir ausführlich darüber berichtet:

Vorsicht vor SN Marketing GmbH

Abwehr der Forderungen der S&M Marketing GmbH

Forderungen der S&M Marketing GmbH, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Wir haben in den letzten Jahren unzählige Mandanten vor Forderungen von Abofallenbetreibern wie der S&M Marketing GmbH bewahren können. Gerne vertreten wir Sie schnell, kompetent und bundesweit.

Weitere Informationen halten wir auf unserer Website bereit: http://www.ll-ip.com/aktuelles/sm-marketing-gmbh-deutscher-medien-verlag.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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