Vorsicht vor Suchmaschinenauskunft.com und Telefonfalle

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Vorsicht vor Suchmaschinenauskunft.com und Telefonfalle

Suchmaschinenauskunft.com heißt das Portal, welches derzeit zahlreiche Telefon Anrufe bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbstständigen durchführt. Ziel ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. Diese Vorgehensweise hat sich in den letzten Jahren größter Beliebtheit erwiesen, so dass es immer mehr Nachahmer gibt. Dies zeigt, dass diese Masche offenbar sehr lukrativ ist.

Wer ist Suchmaschinenauskunft.com?

Das Portal Suchmaschinenauskunft.com wird betrieben von der Suchmaschinen Service GmbH aus Kleve. Über dieses Unternehmen haben wir bereits ausführlich berichtet:

Suchmaschinen Service GmbH

Ausweislich des Handelsregisters sind Geschäftszweck des Unternehmens Dienstleistungen und Unternehmensstrategien, Werbung und Verlagswesen im B2B Bereich.

Suchmaschinenauskunft.com – wer braucht dieses Portal?

Schaut man sich das Portal näher an, könnte man den Eindruck gewinnen, dass man als Unternehmen hier tatsächlich einen Mehrwert erhält. Jedenfalls stellt man sich so dar, dass man dort Hilfe für jedermann erhält und man gut gefunden werden kann. Wir können uns jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass über dieses Portal tatsächlich Kunden gewonnen werden können. Sucht man z.B. einen "Anwalt" in "München", ergibt die Suche exakt 0 Treffer. Klickt man dan den Tag "Anwalt" und sucht sich so durch, findet man z.B. die Würburger Nachtwächter GmbH, die Nachtwächterführungen anbieten und weitere Kuriositäten. Kurzum: dieses Portal ist das Geld, welches ein Eintrag kosten soll, bei weitem nicht wert.

Die Masche von suchmaschinenauskunft.com

Die Masche ist als bekannt und sehr beliebt. Mittels eines unerlaubten Telefon Anrufs, eine so genannten Cold Calls, werden Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige kontaktiert, um mit ihnen einen Vertrag abzuschließen. Der Anrufer kommt aber nicht direkt zur Sprache, sondern behauptet, dass es um einen alten Vertrag gehe, der sich nun verlängert habe. Manchmal wird auch behauptet, dass man von Google anrufe oder es um den Google Eintrag des Unternehmens gehe. Hat man so das Vertrauen des Angerufenen erweckt, folgt in einem zweiten Teil des Telefonats eine angebliche Datenabfrage, in der der angerufene möglichst häufig mit Ja antworten soll. Dieser Teil des Telefonats wird dann auf Band aufgezeichnet und soll in einem späteren Gerichtsverfahren zur Beweissicherung und vorgerichtlich dazu dienen, den Betroffenen unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen.

Rechnung von Suchmaschinenauskunft.com

Unmittelbar nach dem Telefonanruf erfolgt die Rechnungsstellung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen das Portal Suchmaschinenauskunft.com bislang nicht bekannt gewesen ist. Für einen Eintrag in diesem Portal sollen direkt mehrere tausend Euro fällig werden. Die Werthaltigkeit eines solchen Eintrags ist unserer Meinung nach sehr fragwürdig. Insofern sollte man sich gut überlegen, ob man eine solche Rechnung begleicht oder zunächst die Hintergründe des Zustandekommens des Vertrages aufklärt.

Abwehr der Rechnung von Suchmaschinenauskunft.com

Eine Rechnung, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnte diese vor sehr hohen Zahlungen bewahren. Wenn Sie also ebenfalls einen solchen Trickanruf erhalten haben und sich nun einer Rechnung konfrontiert sehen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten sie schnell, kompetent und bundesweit. Auf der nachfolgenden Seite haben wir noch nähere Informationen über dieses Unternehmen gesammelt und auch Stimmen unserer Mandanten aufgeführt:

Suchmaschinen Service GmbH

Kontakt:

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35

80801 München

089/38 666 070

office@LL-ip.com

www.LL-ip.com

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Foto(s): LL

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