Vorteile eines Sachverständigengutachtens bei einem Verkehrsunfall

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Verkehrsunfälle können schnell passieren. Sie bremsen rechtzeitig an einer roten Ampel, der Hintermann ist in Gedanken woanders, sieht es zu spät und schon fährt er Ihnen auf.


Damit das Ausmaß des Schadens sowie die damit verbundenen Kosten bestmöglich ermittelt werden können, kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten bei einem Verkehrsunfall äußerst sinnvoll sein, insbesondere aber dann, wenn ein von Ihnen unverschuldeter Unfall vorliegt und erhebliche Schäden am Fahrzeug eingetreten sind.


Gutachten können festhalten, wie und in welcher Höhe Schaden an einem Auto entstanden ist. Ein Gutachter stellt den Wert des Fahrzeuges fest, hält die eingetretenen Schäden fest und kalkuliert die notwendigen Reparaturkosten. Zudem schätzt er auch den „merkantilen Minderwert“, das heißt den Wertverlust, der am Fahrzeug allein dadurch entstanden ist, dass es in einem Unfall verwickelt war.


Über ein Gutachten lässt sich auch der Nutzungsausfall bestimmen, der Ihnen durch die Reparaturdauer entsteht.


Zudem kann der Gutachter auch ermitteln, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten die Kosten für ein vergleichbares Gebrauchtfahrzeug (Wiederbeschaffungswert) um mindestens 30 % übersteigen. In diesem Fall bekommen Sie in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges erstattet. Unter Umständen ist es im Rahmen der 130 % Regelung aber doch möglich sein Fahrzeug reparieren zu lassen.


Beauftragt man einen Gutachter, geht es natürlich auch darum, wer die Kosten übernimmt. Zunächst muss derjenige zahlen, der den Gutachter beauftragt, allerdings kommt für das Gutachten schlussendlich derjenige auf, der auch für den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommen muss. Bei einer Mitverschuldung werden die Kosten nach dem Grad der Mitverursachung geteilt.


Besonders nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie daher auf ein Sachverständigengutachten bestehen, da dieses dann vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung bezahlt werden muss und das Ausmaß des Schadens wahrheitsgemäß darlegt.  Allerdings sollte man die Bagatellgrenze beachten. Der Unfallverursacher muss das Gutachten bei bloßen Bagatellschäden (unter 750,00 €) nicht bezahlen.


Auch wenn Sie der Unfallverursacher sind, kann unter Umständen ein Sachverständigengutachten sinnvoll sein, denn so kann es nicht zur Verdrehung der Tatsachen kommen und Sie müssen nur für die Schäden aufkommen, die Sie auch wirklich verschuldet haben. Hier sollte aber vor Beauftragung eines Schadensgutachters geprüft werden, ob dieses Vorgehen sinnvoll ist.  


Nicht selten gibt es selbst beim unverschuldeten Unfall Probleme bei der Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Schadenabwicklung weiter.



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