Wildunfall mit Haarwild- Deckt meine Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht den Schaden?

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Wussten Sie, dass allein in Niedersachsen im Jagdjahr 2022/2023 mehr als 26.000 Rehwildunfälle (Quelle: Deutscher Jagdverband) passiert sind? Statistisch gesehen ereignen sich von April bis Mai und von Oktober bis Dezember die meisten Wildunfälle.

Als Haarwild gelten dabei unter anderem Marder, Füchse, Luchse, Elche, Rehe, Hasen, nicht aber Hunde, Katzen oder Kühe.

Plötzlich ist das Reh auf der Straße und Sie können nicht mehr ausweichen. Es kommt zum Zusammenstoß.

Wie verhalten Sie sich jetzt richtig? 

Zunächst geht es um Ihre Eigensicherung, d.h. Sie schalten die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeuges an, ziehen sich die gesetzlich vorgeschriebene Warnweste an und verlassen das verunfallte Fahrzeug. Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab.  Erst dann schauen Sie vorsichtig nach dem verunfallten Tier. Auch hier gilt, Eigenschutz geht vor. Verletzte Tiere können sehr aggressiv werden.

Rufen Sie unverzüglich die Polizei an und geben bekannt, dass es sich um einen Wildunfall handelt, die Polizei informiert den örtlich zuständigen Jagdpächter/Wildhüter. Dieser wird sich um das verletzte oder verendete Tier kümmern.

Angefahrenes Wild dürfen Sie keinesfalls mitnehmen. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Wilderei (§ 292 StGB).

Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Jagdpächter bestätigen, dass es sich um einen Wildunfall handelt. Dies ist wichtig für die Schadensregulierung mit Ihrer Versicherung.

Die Teilkasko kommt für Schäden am eigenen Auto auf

Kommt es zu einem Unfall mit Haarwild, ist die Teilkasko-Versicherung für die Schäden am eigenen Fahrzeug der richtige Ansprechpartner.  Die Haftpflichtversicherung hingegen tritt nur ein, wenn Dritte einen Schaden erlitten haben.  

Zusätzlich muss es sich auch um Jagdwild handeln. So musste nach einem Urteil vom 29.06.2010 des Landgerichtes Coburg (Az. 23 O 256/09) die Teilkaskoversicherung nicht für einen Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen zahlen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie die Beweislast für das Vorliegen eines Wildunfalles bei der Schadensregulierung mit der Teilkasko tragen. Informieren Sie daher unverzüglich Ihre Versicherung und sichern Sie alle Beweise. Zu den Beweisen zählen unter anderem auch Zeugenaussagen und Fotos vom Unfallort. Waschen Sie Ihr Auto nicht. Sachverständige können anhand von Haar- und Blutresten feststellen, um welche Tierart es sich gehandelt hat.

Schwierig wird es insbesondere dann, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug nur durch ein Ausweichmanöver entstanden ist.

Besten Schutz gegen einen Wildschaden bietet die Vollkasko 

Bei einer Vollkaskoversicherung ist es hingegen so, dass der Versicherer beweisen muss, dass kein Wildunfall vorlag, wenn dieser nicht an einen Wildschaden glaubt. Die Vollkasko bietet tatsächlich den umfassendsten Schutz.

Wir helfen Ihnen gerne weiter bei der Kommunikation und Schadenregulierung Ihres Wildschadens mit Ihrer Versicherung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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