VTB Bank (Europe) - Probleme bei Überweisungen an Deutsche Bank AG

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Nach wie vor laufen die Überweisungen von der VTB Bank (Europe) SE an andere Banken nicht problemlos. Besonders Kunden der Deutschen Bank AG berichten von Problemen. Eine stichhaltige Begründung bekommen die Kunden von der Deutschen Bank AG nicht. 

1. Deutsche Bank AG nimmt teilweise keine Überweisungen von der VTB Bank an - Begründung fraglich

Im Zuge der geordneten Abwicklung der VTB Bank (Europe) SE haben wir inzwischen mehrere Fälle, in denen die Deutsche Bank AG keine Überweisungen der VTB Bank (Europe) SE annimmt. Dies verwundert umso mehr, als dass es dafür keine Begründung von der Bank gibt. 

Den Kunden wird z.B. mitgeteilt, dies habe mit dem Ausschluss aus dem SWIFT-System zu tun. Deshalb könne man keine Zahlungen "aus Russland" annehmen. Schriftlich teilt die Deutsche Bank AG nur mit, dass es zu "Verzögerungen und Nichtausführungen" kommen könne, wofür man aber um Verständnis bitte. 

Kunden haben dafür aber kein Verständnis, zumal die herangezogene Begründung bei der VTB Bank (Europe) SE gar nicht zutrifft bzw. nicht einmal eine Begründung gegeben wird. Gelder der Kunden der VTB Bank (Europe) SE kommen auch nicht aus Russland. 

2. Welche Einschränkungen gibt es bei der VTB Bank (Europe) SE tatsächlich?

Die VTB Bank (Europe) SE ist ein Ableger der russischen PJSC VTB Bank aus Russland. Die russische Muttergesellschaft ist inzwischen von Sanktionen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika betroffen. Bei der VTB Bank (Europe) SE ist dies aber ein wenig anders. Derzeit hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht folgende Maßnahmen gegenüber der VTB Bank (Europe) SE eingeleitet: 

  • 01.10.2021 - Bestellung eines Sonderbeauftragten zur Überwachung der Umsetzung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 
  • 17.02.2022 - Bestellung eines Sonderbeauftragten gemäß § 45c Abs. 1 S. 1 KWG
  • 24.02.2022 - Verfügung der BaFin zur Einzelprüfung bestimmter Zahlungsvorgänge nach Russland oder an Russische Staatsbürger
  • 28.02.2022 - Verfügung mit (u.a.) vollständigem Zahlungsverbot an russische Kreditinstitute
  • Februar/März 2022 - Verbot der Annahme neuer Einlagen
  • 19.04.2022 - Bestellung eines weiteren Sonderbeauftragten mit Geschäftsleiterbefugnisse

Teilweise liegen mir die Verfügungen vor. Weitere Einschränkungen gibt es derzeit nicht. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen, die VTB Bank (Europe) SE ist nicht vom SWIFT-System ausgeschlossen und die Kundengelder der VTB Bank (Europe) SE kommen auch nicht aus Russland. 

3. BaFin und Bundesbank streben geordnete Abwicklung an 

Die von der BaFin getroffenen Maßnahmen dienen dazu, den Geschäftsbetrieb der VTB Bank (Europe) SE geordnet herunterzufahren und dabei alle Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus bestehenden Einlagen zu bedienen. Das ist nach meiner Ansicht richtig und auch sachgerecht. In den hier vertretenen Fällen habe ich festgestellt, dass die VTB Bank (Europe) SE um eine sachgerechte Abwicklung bemüht ist. Hier kam es in der Vergangenheit zwar zu Verzögerungen, aber inzwischen ist dieser Bearbeitungsrückstand weitestgehend aufgearbeitet. 

4. Viele andere Banken nehmen inzwischen Überweisungen aber wieder an

Richtig ist, dass es Ende Februar/Anfang März mit mehreren anderen Banken bei Überweisungen von Konten bei der VTB Bank (Europe) SE Probleme gab. Viele Banken nehmen aber inzwischen aber entsprechende Zahlungen an, da dies eben auch dem dargestellten Ziel einer ordnungsgemäßen Abwicklung entspricht. 

5. Was kann man tun, wenn die Bank die Überweisung nicht annimmt? 

Zwischen dem Kunden und der Bank besteht ein Kontoführungsvertrag. Im Rahmen dessen ist die kontoführende Bank verpflichtet, eingehende Zahlungen für den Kunden anzunehmen - auch wenn sie von der VTB Bank (Europe) SE kommen. Zwar muss die kontoführende Bank dabei die bestehenden Verfügungen der BaFin und auch etwaige Sanktionen auf der ebene der Europäischen Union und/oder auch der Vereinigten Staaten von Amerika beachten, aber in den meisten Fällen dürfte es sich nicht um "sanktionierte" Personen handeln, sondern um ganz normale Bankkunden. Wenn sich die Bank also in einem solchen Fall, die eingehenden Zahlungen anzunehmen - noch dazu ohne eine stichhaltige Begründung - dann stellt dies eine Verletzung des Kontoführungsvertrages dar. 

Eine solche Nichtdurchführung kann zu einem Schadensersatzanspruch des jeweiligen Kunden führen. Dies kann z.B. in dem durch die Nichtausführung oder Verzögerung entstanden Schadens liegen. Insbesondere dann, wenn der Kunde z.B. auf das Geld angewiesen ist, kann hier ein erheblicher Schaden entstehen. 

Wenn die Bank die Zahlung also ablehnt, dann muss sie dies begründen. Einfach um "Verständnis" zu bitten reicht da nicht. 

Gern können Sie mich ansprechen, wenn Sie wissen wollen, wie man mit einer nicht ausgeführten Zahlung in Ihrem konkreten Fall umgehen sollte. Dazu können Sie mich über das unten stehende Kontaktformular anschreiben, anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Eine Erstbewertung ist kostenlos und kann manchmal schon zum Erfolg führen. 




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