VTB Bank (Europe) - Wo ist mein Geld? Überweisungen kommen nicht an.

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Viele Kunden der VTB Bank (Europe) SE versuchten in den letzten Wochen, Überweisungen von ihrem dort geführten Konto auf Konten anderer Banken durchzuführen. In zahlreichen Fällen ist dies nicht gelungen. Das Geld kam oft bei der Empfängerbank nicht an. Seitens der VTB Bank erfolgte vielfach keinerlei Rückmeldung. Die Bank ist nicht mehr telefonisch erreichbar.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  BaFin steht mit der VTB Bank (Europe) in engem Kontakt. Hierzu heißt es u.a auf der Internetseite der BaFin:

„Die BaFin steht auch hierzu mit der VTB Bank (Europe) SE in Kontakt. Die Bank ist per Kontaktformular auf ihrer Website, per E-Mail oder per Post erreichbar. Aktuell kommt es jedoch aufgrund vermehrter Anfragen zu Wartezeiten. Die Bank arbeitet Anfragen sukzessive ab. Eine telefonische Erreichbarkeit soll bald wieder möglich sein.“

Hintergrund der intensivierten Bemühungen der Aufsichtsbehörde ist die Sorge, dass ein Ausfall der VTB erhebliche Kosten für den Bankensektor in Deutschland mit sich bringen würde. Denn bei einer Insolvenz der Bank würde nicht nur die staatliche Einlagensicherung, sondern auch der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken eV. betroffen. Damit ist eine deutlich höhere Absicherung als der gesetzliche Mindestbetrag von 100.000 EUR verbunden.

Die VTB Bank selbst informiert auf ihrer Internetseite über nicht durchgeführte Überweisungsaufträge wie folgt:

„Leider haben wir darauf keinen Einfluss und erfahren im schlimmsten Fall auch erst durch Ihre Rückfrage davon. Sollten Sie bereits eine Überweisung von Ihrem VTB Direktbank Konto getätigt, aber noch keine Gutschrift erhalten haben, bitten wir Sie, uns eine kurze Nachricht zu schicken. Wir werden uns dann umgehend mit der Empfängerbank in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären. Bitte fragen Sie auch bei Ihrer Bank nach, ob Zahlungen der VTB Direktbank weiterhin akzeptiert werden.“

Betroffene Kunden, die bereits einige Tage auf die Durchführung der Überweisung warten, sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn die Banken sind gemäß § 675s BGB verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag bis zum Ablauf des Folgetags beim Zahlungsempfänger eingeht.

Wenn Empfängerbanken die Annahme von Überweisungen verweigern, kann auch ein Vorgehen gegen diese angezeigt sein. Denn die VTB Bank (Europe) SE unterfällt keinen Sanktionsvorschriften. Daher sind Empfängerbanken nicht berechtigt, ohne Grund eingehende Zahlungen zu verweigern.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff vertritt bereits zahlreiche  Kunden russischer Banken u.a. auch der VTB Bank (Europe) SE. Er bietet Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung an.



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