VW Abgasskandal – Aufsehenerregendes Urteil für VW-Leasingfahrzeuge

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Auch wenn sich derzeit alles um die Musterfeststellungsklage dreht und um die Tatsache, dass der VW-Konzern hier die betrogenen Verbraucher mit Brosamen abspeisen will, laufen die Urteile in den Individualverfahren weiter gegen VW.

So hat das Landgericht Berlin unter dem Az. 60 O 63/19 am 14.2.2020 für einen Mandanten der Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München entschieden, dass dem Kläger auch bei einem von ihm geleasten Fahrzeug Schadensersatz zusteht, da das Fahrzeug im Hinblick auf die Abgasreinigung mit einer rechtswidrigen Abschaltvorrichtung ausgestattet ist.

Der Kläger leaste seit April 2015 einen VW Sharan. Der Leasingvertrag war mittlerweile beendet und der Kläger hat das Fahrzeug am 10.7.2019 mit einem Kilometerstand von knapp 70.000 km zurückgegeben. Der Kläger hat monatlich knapp 700 € für das geleaste Fahrzeug bezahlt. Nun wurde die VW AG verurteilt, an den Kläger 23.974,79 € nebst Zinsen seit Klageeinreichung zu bezahlen.

Für das Landgericht Berlin macht es keinen Unterschied, ob das Fahrzeug vom Kläger gekauft oder geleast wurde, da der Vermögensschaden im Rahmen der wertenden Betrachtung in der Eingehung einer ungewollten Verpflichtung liegt. Somit erleidet auch ein Leasingnehmer durch den Abschluss eines Leasingvertrages über ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug einen Vermögensschaden. So auch das Landgericht Frankfurt Urteil vom 28.3.2019 1 -0 1 O121/16 NJW 2018 3137,3 1140. Somit erhält der Kläger Ersatz für von ihm gezahlte Leasingraten. Dies allerdings unter Abzug der Nutzungen. Das Landgericht Berlin hat hier eine geschätzte Gesamtlaufleistung von 300.000 km zur Berechnung herangezogen.

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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. 

Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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