VW-Abgasskandal – Einzelklage führt schneller zum Ziel als Musterklage

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Am 1. November tritt in Deutschland mit der sog. Musterfeststellungsklage ein neues Gesetz in Kraft. Verbrauchern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, in einer Art Sammelklage ihr Recht durchzusetzen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will in Kooperation mit dem ADAC eine solche Musterfeststellungsklage gegen VW einreichen. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW durch die Verwendung einer Manipulationssoftware die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Die Klage umfasst Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motortyp EA 189 (Vierzylinder, Hubraum 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter) bei denen eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt und ein amtlicher Rückruf angeordnet wurde. Verbraucher können sich der Musterklage anschließen und tragen dabei kein Prozesskostenrisiko.

Das klingt zunächst gut, dennoch bietet die Musterfeststellungsklage eine Reihe an Nachteilen. Zunächst umfasst die Klage nur Fahrzeuge mit dem Motor EA 189. Es geht also nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit größeren Motoren. Zudem ist die Musterfeststellungsklage nicht mit einer Sammelklage in den USA vergleichbar. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass VW sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der individuelle Schadensersatzanspruch muss aber immer noch in einer Einzelklage geltend gemacht werden. „Das bedeutet, dass mehrere Jahre ins Land ziehen können, bis der Verbraucher tatsächlich entschädigt wird – ein verbraucherfreundliches Urteil vorausgesetzt“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Vor 2020 ist nicht mit einem Urteil im Musterverfahren zu rechen. Dann haben beide Parteien immer noch die Möglichkeit, Berufung zum Bundesgerichtshof einzulegen. Bis zu einer BGH-Entscheidung können nochmal zwei Jahre vergehen und dann müsste in einer Individualklage immer noch über die Höhe des Schadensersatzes entschieden werden.

Da das Instrument der Musterfeststellungsklage neu ist, lässt sich zu den Erfolgschancen nur schwer etwas sagen. Klar ist aber auch, dass eine Entscheidung zugunsten von VW für alle am Musterverfahren beteiligten Verbraucher bindend ist. Sie könnten dann keine Ansprüche mehr gegen VW geltend machen. „Die Musterklage ist daher in erster Linie interessant für Verbraucher, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen“, so Rechtsanwalt Seifert. Für Verbraucher mit Rechtsschutzversicherung ist hingegen in der Regel die Einzelklage erfolgversprechender und führt auch schneller zum Ziel.

In der Regel muss die Rechtsschutzversicherung bei Klagen gegen VW im Abgasskandal eintreten. Allerdings müssen die Ansprüche in Kürze geltend gemacht werden, da Forderungen gegen VW am 31.12.2018 verjähren.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/ 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte



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