VW Abgasskandal: Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt soll Offenlegung von Akten verhindern

  • 3 Minuten Lesezeit

Düsseldorf, 10. Dezember: Wie heute bekannt wird, hat Volkswagen Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt eingereicht, um zu verhindern, dass die Flensburger Behörde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Akten des Dieselskandals gewährt.

Was ist bisher geschehen?

Die DUH hatte fünf Jahre lang versucht, Einsicht in relevante Akten, VW betreffend, zum Dieselabgasskandal zu nehmen. Wichtig ist hierin v.a. die Korrespondenz, in der die Volkswagen-Ingenieure die Manipulation zu erklären versuchen und die entsprechenden Antworten aus Flensburg darauf. Das Amt hat zwar im Jahr 2016 eine 600-seitige Akte übersandt; allerdings war die an sämtlichen relevanten Stellen geschwärzt und somit unbrauchbar. In der Folge erhob die DUH Klage auf Entschwärzung sowie Offenlegung sämtlicher nicht-personenbezogener Daten. Dieses Ansinnen war von den Wolfsburgern immer wieder torpediert und verzögert worden. Zuletzt verurteilte das Oberverwaltungsgericht Schleswig das KBA zur Offenlegung der Unterlagen. Trotz dieses rechtskräftigen Urteils geschah wochenlang nichts, verstrich Frist um Frist, ohne dass die Behörde die Entscheidung zur Offenlegung umsetzte. Die DUH stellte deshalb einen Antrag auf Zwangsvollstreckung. Wenige Tage vor Ablauf einer letzten, vom Gericht gesetzten Deadline antwortete nun VW seinerseits mit einer Klage, in der dem KBA untersagt wird, Externen Einsicht in die Dokumente zu gewähren. Begründung: In den Akten seien Informationen zum EA 288 enthalten, die vom Schleswiger Urteil nicht abgedeckt sind. Einige Stunden nach Eingang von Klage und Eilantrag der VW AG erklärte die Behörde, dass die Akten vorerst nicht herausgegeben werden, da der Antrag des Herstellers begründet sein könnte. Der Rechtsstreit zwischen DUH und Volkswagen wird somit in eine neue Runde gehen.

KBA: Keine ruhmvolle Rolle bei der Bewältigung des Abgasskandals

Ohne die Details der oben erwähnten Angelegenheit zu kennen, führt das Vorgehen der Wolfsburger ein weiteres Mal exemplarisch vor Augen, dass VW auch fünf Jahre nach Bekanntwerden des Skandals nicht an Transparenz interessiert ist, sondern ganz im Gegenteil nach wie vor verhindern möchte, belastende Informationen an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Dass das KBA dieses Spiel mitspielt, ist traurig, kann Experten jedoch nicht überraschen. Von Beginn an tritt die Behörde eher als Bremser denn als Aufklärer in der Causa Dieselabgasskandal in Erscheinung: Verpflichtende Rückrufe immer erst dann, wenn schon zehn Prüflabore auf das Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen hingewiesen haben, wenn bereits Dutzende Gerichtsurteile pro klagende Verbraucher vorliegen. Die Rolle des KBA bei der Bewältigung des bisher größten Skandals der deutschen Automobilgeschichte ist alles andere als eine ruhmvolle.

Was getäuschte Kunden tun müssen

Getäuschte Kunden können weiterhin weder auf freiwillige Kompensation durch Volkswagen hoffen, noch auf Unterstützung von Seiten des KBA vertrauen, sondern müssen sich eigenständig um die Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen kümmern. Wenn Ihr Wagen über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, können Sie den Hersteller auf Schadensersatz verklagen. Die Gerichte prüfen dann, ob eine vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung gemäß § 826 BGB vorliegt, für die dem Verbraucher eine Schadensersatzzahlung zusteht. Meistens wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung (NE) vom Kaufpreis abgezogen, um dem Verkäufer den Wertverlust, der aufgrund der gefahrenen Kilometer eingetreten ist, anteilsmäßig zu vergüten. Obwohl diese Praxis unter Juristen umstritten ist, hat der BGH im Mai 2020 bestätigt, dass sich die VW-Kläger ein Nutzungsentgelt anrechnen lassen müssen, was nun wohl auf sämtliche Hersteller und deren Modellreihen übertragen wird.

Verbraucher sollten sich, bevor sie weitere Schritte einleiten, unbedingt die Expertise von erfahrenen Verbraucheranwälten einholen. Dazu gehören unter anderem der sogenannte Plausibilitätscheck (ist in Ihrem Fahrzeug überhaupt ein Schummelmotor eingebaut?), die Unterrichtung, wie lange das Verfahren dauern wird und wie die Erfolgschancen des konkreten Falls zu beziffern sind sowie die Offenlegung der gesamten Kosten des Prozesses. Falls Rechtsschutz besteht: Die Versicherer erteilen nahezu ausnahmslos Deckungszusage.

Baum Reiter: Mit der Expertise von 10.000 Diesel-Mandaten

Baum Reiter & Collegen sind von Beginn am im Abgasskandal aktiv und betreuen mehr als 10.000 Mandanten bei ihren Klageverfahren gegen: Volkswagen (VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda), Mercedes-Benz und BMW.

Wir arbeiten mit einem renommierten Prozessfinanzierer zusammen und unsere Erfolgsquote (positive Urteile, Vergleiche) im Abgasskandal ist hoch. In einer kostenfreien Erstberatung (Plausibilitätscheck und Bewertung der individuellen Erfolgschancen) erläutern wir Ihnen transparent und ausführlich Ihre juristischen Möglichkeiten. Wir unterstützen Sie fachmännisch, Ihre Ansprüche gegen die Automobilkonzerne durchzusetzen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf: https://baum-reiter.de/abgasskandal/



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten