Deutsche Umwelthilfe verklagt Kraftfahrtbundesamt im Wohnmobil-Abgasskandal von Fiat

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Die Deutsche Umwelthilfe (kurz: DUH) hat im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen: Stellantis) Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gegen das Kraftfahrt-Bundesamt eingereicht. Die Deutsche Umwelthilfe signalisiert damit, dass es das Nichtstun der Aufsichtsbehörde nicht mehr duldet. Mit der Klage soll erreicht werden, dass Fiat Chrysler Automobiles in Zukunft unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen mit dem Motor 180 Multijet entfernen muss. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe soll das Kraftfahrt-Bundesamt dafür nun endlich sorgen. Sollte die DUH in dem Gerichtsverfahren obsiegen, so hätte dies weitreichende Folgen für die Wohnmobilbranche. 

Staatsanwaltschaft ermittelt seit Sommer 2020

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit Sommer 2020 im Fiat-Abgasskandal. Betroffen sind vor allem Wohnmobile, da viele Hersteller auf den Fiat Ducato als Basisfahrzeug vertrauen. Beim Fiat-Diesel Multijet sollen verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sein und die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden - im normalen Straßenverkehr dagegen nicht. Bei den Abschalteinrichtungen soll es sich um einen sogenannten "Timer" handeln, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung ausschaltet. Zudem soll auch ein sogenanntes "Thermofenster" verbaut sein, das die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängig steuert.  

Hohe Stickoxid-Messungen waren der Auslöser

Ende 2020 hatte die Deutsche Umwelthilfe bei Messungen an zwei Wohnmobilen auf Fiat Ducato Basis "extrem hohe Stickoxidemissionen" festgestellt und diese Ergebnisse laut dem DUH dem Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt. 

Im Mai 2021 soll das Kraftfahrt-Bundesamt der Deutschen Umwelthilfe in einem Schreiben bestätigt haben, dass es bei eigenen Messungen ebenfalls "hohe Stickoxidemissionen aufgrund von Unzulässigkeiten" bei Fiat Ducato Modellen festgestellt hat. Die Behörde habe angekündigt, weitere Schritte zu prüfen.

Die Deutsche Umwelthilfe habe mit demselben Ergebnis bei sieben weiteren Wohnmobilen Abgasmessungen durchgeführt und diese dem Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt - mit der Aufforderung, nun endlich tätig zu werden.

Auch nach einem Jahr hatte die Behörde jedoch immer noch nichts unternommen und die Deutsche Umwelthilfe reichte im Juni 2022 Beschwerde wegen Untätigkeit ein. 

Klage wegen Untätigbleiben der Aufsichtsbehörde

Am 16.11.2022 reichte die Deutsche Umwelthilfe schließlich Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein ein und wirft dabei dem Kraftfahrt-Bundesamt vor, dass es nicht gegen "unzulässige Abschalteinrichtungen und massiv erhöhte Stickoxid-Emissionen bei Fiat-Wohnmobilen" vorgegangen sei. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe sei die Behörde seit Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung im September 2020 als Marktüberwachungsbehörde zum Einschreiten verpflichtet. Mit der Klage soll erreicht werden, dass der Hersteller Fiat Chrysler Automobiles alle unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt soll auch dann für die Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtungen auf dem deutschen Markt zuständig sein, wenn die Typgenehmigung für das betroffene Fahrzeug von einer Behörde aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilt worden ist. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt wies bislang den Vorwurf der Untätigkeit zurück. Es hält der Deutschen Umwelthilfe entgegen, dass es als Marktüberwachungsbehörde fortlaufend Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller untersuche.       

Betroffenen Wohnmobilen kann Stilllegung drohen - Was können Verbraucher jetzt tun?

Wenn die Deutsche Umwelthilfe in dem Verfahren gegen das Kraftfahrt-Bundesamt Erfolg hat und dieses bei Wohnmobilen handeln muss, so besteht für Verbraucher die Gefahr einer Stilllegung Ihrer betroffenen Fahrzeuge. Fahrverbote und Wertverlust würden folgen. Betroffenen Verbrauchern ist daher zu raten, gegen den Fahrzeughersteller Fiat zu klagen. Mit Urteil vom 08.11.2022 (Az. C-873/19) hat der Europäische Gerichtshof betont, dass das auch in Fiat-Motoren verbaute Thermofenster zur Abgasregulierung unzulässig ist. Viele der Dieselfahrzeuge ohne AdBlue-Einspritzung (Harnstoff) regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das umstrittene Thermofenster. Dadurch werden die gesetzlichen Abgasgrenzwerte außerhalb des Prüfstandes oftmals nicht eingehalten. Nach häufig vertretener Ansicht würde nur der Harnstoff AdBlue die Einhaltung der Grenzwerte garantieren.

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Foto(s): (c) WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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