VW-Abgasskandal: Landgericht Hildesheim verurteilt den VW-Konzern zur Rückzahlung des Kaufpreises

  • 1 Minuten Lesezeit

Darauf hatte ich schon lange gewartet. Dass ausgerechnet das Landgericht in meiner Nähe, bei dem ich zugelassen bin, diese bahnbrechende Entscheidung trifft, verwundert mich doch etwas. Die dritte Kammer unter dem Vorsitz von Dr. Klön, der für überraschende Entscheidungen immer gut ist, hat nun endlich das Band durchschnitten. Obwohl der Abgasskandal seit 2015 bekannt ist, haben sich alle Zivilgerichte bisher um die Entscheidung, ob der VW-Konzern Schadensersatz leisten muss, herumgedrückt.

Dabei ist das ganz einfach: Man muss sich nur an das erinnern, was man im dritten Semester gelernt hat. Das Recht der unerlaubten Handlung, ein gesetzliches Schuldverhältnis. Neben der Grundnorm des § 823 BGB gibt es für besonders schlimme Fälle die Vorschrift der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des § 826 BGB.

Im Gegensatz zu § 823 BGB wird von § 826 BGB auch das Vermögen als solches geschützt. Die Verletzungshandlung für den weiten Schutz muss eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sein. § 826 BGB eine Auffangnorn für Fälle, die nicht unter § 823 BGB fallen, weil keines der dort geschützten Rechtsgüter verletzt ist. Neben dem Vorsatz muss das Merkmal der Sittenwidrigkeit vorliegen, nach der Lehrmeinung ist sittenwidrig, was gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.

Das hat die dritte Kammer als gegeben angesehen. Wir sind alle gespannt auf die Begründung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema