VW-Abgasskandal: ohne Update droht Verlust der Zulassung – Schadensersatzklage

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Rund 2,5 Millionen Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189 der Marken VW, Audi, Seat und Skoda sind vom Abgasskandal betroffen. Einem Teil dieser Fahrzeuge droht inzwischen der Verlust der Zulassung, weil das Software-Update nicht aufgespielt wurde.

Nachdem die Abgasmanipulationen an dem Motor EA 189 aufgeflogen waren, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge der Hersteller VW, Audi, Seat und Skoda angeordnet. Innerhalb einer Frist von 18 Monaten sollte bei ihnen ein Software-Update aufgespielt werden. Nicht alle Fahrzeughalter sind dem Rückruf nachgekommen – und nun droht ihnen erneut Ärger. Ohne Software-Update riskieren sie den Verlust der Zulassung. Wie die „HNA“ am 07. November 2018 berichtet, droht rund 200 Dieselfahrzeugen ohne Software-Update in Stadt und Landkreis Kassel die Stilllegung. „Ohne die vorgeschriebenen Nachrüstungen droht den vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen tatsächlich die Zwangsstilllegung. Nicht nur in Kassel, sondern auch in anderen Städten. Das heißt, nicht der Hersteller und Verantwortliche für die Abgasmanipulationen wird bestraft, sondern der Verbraucher“, kritisiert Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Dabei habe es gute Gründe gegeben, das Update nicht aufspielen zu lassen. Einerseits seien die Auswirkungen des Updates auf die Laufleistung des Motors oder den Verbrauch ungewiss. Andererseits wurde auch befürchtet, dass die Beweisführung bei Schadensersatzklagen gegen VW erschwert würde, wenn das Update aufgespielt wurde. In diesem Punkt kann Rechtsanwalt Dr. Hartung beruhigen: „Schadensersatzklagen sind auch dann noch möglich und Erfolg versprechend, wenn das Update aufgespielt wurde. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass der Verbraucher das Fahrzeug nur nachrüsten ließ, weil er eben ansonsten den Verlust der Zulassung riskiert hätte. Die Gerichte sehen aber auch VW in der Verantwortung, weil der Autobauer die Fahrzeuge mit den Abgasmanipulationen in den Verkehr gebracht und die Käufer somit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.“

Drohen die Behörden nun mit dem Verlust der Zulassung, müssen die Fahrzeughalter reagieren, bevor die Nummernschilder „abgeschraubt“ werden. „Innerhalb der gesetzten Frist sollte auf jeden Fall das Gespräch mit den Behörden gesucht und ggf. auch Rechtsmittel eingelegt werden. Nicht alle Zulassungsbehörden ordnen die sofortige Vollstreckung der Stilllegung an“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Das führt jedoch zu keiner dauerhaften Lösung. Wer sich gegen die Abgasmanipulationen wehren möchte, kann immer noch gegen VW klagen. Es besteht die Möglichkeit, sich der Musterklage anzuschließen oder einzeln zu klagen. „Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte die Einzelklage bevorzugen, weil sie schneller und zielgerichteter ist“, sagt Dr. Hartung, der als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal mehr als 1.000 geschädigte Verbraucher in Sachen Abgasskandal vertritt.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.



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