VW-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche von Anlegern und Verbrauchern prüfen lassen!

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Der VW-Abgasskandal weitet sich aus. VW hatte eingeräumt, die Abgaswerte von Diesel-Autos in den USA bei Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die US-Umweltbehörde EPA hat bereits Ermittlungen aufgenommen.

Die Motoren wurden mit einer Software ausgestattet, bei der die Messung des Ausstoßes von Stickoxiden manipuliert wurde.

Volkswagen könnten in den USA somit im schlimmsten Fall Strafzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe drohen.

VW selbst hat zugegeben, dass insgesamt in ca. 11 Millionen Fahrzeuge die verbotene Software eingebaut worden sein soll.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner wird bereits in Kürze auch für Aktionäre von VW die Volkswagen AG außergerichtlich zum Schadensersatz auffordern.

„Rechtsgrundlage ist hierfür die Rechtsprechung des BGH zur pflichtwidrig unterlassenen Veröffentlichung einer Insiderinformation, die Schadensersatzansprüche gem. § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG begründet. Hiernach können Anleger entweder den Erwerbsschaden, zumindest aber den Differenzschaden geltend machen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner.

Da die VW-Aktie bereits massiv eingebrochen war, hatten Aktionäre von VW insgesamt bereits Verluste im Milliardenbereich erlitten.

Aber auch die Käufer von diversen VW-Autos sollten mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen:

Meldungen vom heutigen Tage (siehe z.B. www.tagesschau.de vom 25.09.2015) zufolge sollen von dem Abgasskandal allein in Deutschland mindestens 2,8 Millionen Autos betroffen sein, vom kleinen Jetta bis zum VW-Transporter.

„Dies könnte z.B. Gewährleistungs- oder Mangelhaftungsansprüche auslösen“, so Dr. Späth.

VW-Aktionäre, aber auch Käufer von VW-Fahrzeugen, sollten also mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.


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