VW-Abwrackprämie für Euro-5-Diesel

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Das Prämiensystem von VW ist auf dem Tisch und wird auch Nachahmer finden. Bis zum Jahresende wird es von allen großen Herstellern neben attraktiven Umtauschprämien auch Angebote zur Verschrottung von Alt-Dieseln geben, die sogenannte Abwrackprämie. Dabei soll Besitzern von Alt-Dieseln der Schadstoffklassen 1 bis 4 eine Summe von insgesamt bis zu 10.000 Euro gezahlt werden, wenn das bisherige Auto verschrottet wird und das neue Auto ein moderner Diesel oder aber ein Benziner, Hybrid, oder Elektroauto ist. Das komplette VW-Paket ist noch nicht bekannt, bislang ist aber durchgesickert, dass es auch attraktive Abwrackprämien für Euro-5-Diesel zumindest in den von Schadstoffen am meisten heimgesuchten Regionen Deutschlands geben soll.

Hier sollte man allerdings nichts überstürzen. Aus juristischer Sicht sind Angebote für die älteren Schadstoffklassen unproblematisch, da Eigentümern solcher Altfahrzeuge keine rechtlichen Werkzeuge zur Verfügung stehen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Anders sieht es aus, wenn Besitzer von VW-Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklasse 5 auf Angebote eingehen, denn Sie geben einen Trumpf aus der Hand, der bis zum Jahresende 2018 noch sticht. Wer wirklich für sich persönlich die Dieselproblematik mit Umtausch oder Verschrottung lösen will, der muss wissen, dass eine Klage oder eine Teilnahme an der Sammelklage dann nicht mehr möglich ist.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung ist Herausgeber von www.pkw-rueckgabe.de und Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: „Wer eine Rechtsschutzversicherung, hat sollte auf Rücknahme seines Euro-5-Diesels klagen, wer nicht versichert ist, erst dann an der Sammelklage teilnehmen, wenn der Erlös aus dem Verkauf der Umtausch des Fahrzeuges aktuell nicht zur Finanzierung eines Neuwagens benötigt wird.“

Interessant sind Prämien auch für Personen, die ihren Euro-5-Diesel nach dem September 2015 gekauft haben oder für Motoren, die deutlich mehr als 200.000 Kilometer gelaufen haben. Wem seine persönliche Tauschsituation nicht klar ist, sollte auf jeden Fall eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.



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