VW-Dieselskandal: Illegale Abschalteinrichtung auch im Nachfolgemotor EA 288?

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Mittelpunkt des bisherigen Abgasskandals war der Motorentyp EA 189 des Volkswagenkonzerns, bei dem die Motorsteuerung mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen war, die den Prüfstandzyklus erkennen konnte und sodann den Abgasausstoß reduzierte, wohingegen der Stickoxidausstoß im realen Fahrbetrieb massiv von den Prüfstandwerten abwich, sodass die Fahrzeuge nicht die gesetzlichen Maßgaben zur jeweiligen Abgasnorm einhielten.

Das Landgericht Regensburg stellte mit Urteil vom 19.03.2020 (Az.: 73 O 1181/19) fest, dass auch der Motor des Typs EA 288 als Nachfolgemodell zum EA 189 manipuliert wurde.
Der Diesel-Skandal hat damit immer noch kein Ende gefunden.

Neue Manipulationssoftware
Die in dem Nachfolgemodell verwendete Motorsteuerungssoftware erkennt anhand der Lenkwinkelerkennung, der Temperatur und Zeiterfassung, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Sodann wird ein spezieller Betriebsmodus aktiviert, bei dem die Abgasrückführungsrate über das AGR-Ventil substantiell erhöht wird – wohingegen im normalen Straßenbetrieb eine deutlich niedrigere Abgasrückführungsquote und mithin ein massiv höherer Stickoxidausstoß erzielt wird.

Betroffene Fahrzeuge
Betroffen sind insbesondere Fahrzeuge der neueren Euro-6-Norm mit 1,4–2,0 Liter Hubraum der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat. Der Motor des Typs EA 288 ist mindestens seit dem Jahr 2012 verbaut worden. Ein Rückruf unter dem Code 23x4 erfolgte bislang lediglich mit der Begründung, dass es infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität komme und dadurch die Abgaswerte anstiegen. Offiziell zurückgerufen wurde der Volkswagen T6 mit dem Aktionscode 23Z7: Dieser Rückruf ist verpflichtend.

Ihre Ansprüche
Erste Gerichte, wie das Landgericht Regensburg und das Landgericht München I, haben die Volkswagen AG aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wegen des Inverkehrbringen der Fahrzeuge mit dem Motorentyp EA 288 zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt, da es sich auch bei der in diesem Motorentyp verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung handle. Eine Musterfeststellungsklage, wie im Fall des EA 189, gibt es derzeit nicht. An weiteren Gerichten sind Beweisbeschlüsse dahingehend ergangen, die Unzulässigkeit der Motorsteuerung im EA 288 zu begutachten (Beweisbeschluss des LG Ellwangen Az. 2 O 290/18; Beweisbeschluss des LG Bielefeld Az. 6 O 74/18 ; Beweisbeschluss des LG Wuppertal Az. 2 O 273/18 zum EA 288; Beweisbeschluss des LG Offenburg Az. 3 O 38/18)

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