VW-Dieselskandal – Verjährung zum 31.12.2018 droht. Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

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Vor 3 Jahren wurde bekannt, dass Volkswagen Manipulationen an den Motoren EA189 vorgenommen hat, um mithilfe einer Software den Stickstoffausstoß der Motoren auf dem Prüfstand zu optimieren und dadurch einen Stickstoffausstoß zu erzielen, der im normalen Fahrbetrieb nicht erreicht werden kann.

Inzwischen haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass den von den Manipulationen betroffenen Autokäufern gegenüber Volkswagen verschiedene Rechte zustehen. Dabei haben die Gerichte ausdrücklich festgestellt, dass die zum Teil durchgeführten Nachbesserungen in Form von Software-Updates gerade nicht geeignet und ausreichend sind, um die Schäden der betroffenen Autokäufer, z. B. in Form eines merkantilen Minderwerts, zu beseitigen.

Welche Rechte haben betroffene Autokäufer?

  • Das Fahrzeug kann an VW zurückgegeben werden Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
  • Es kann Schadensersatz verlangt werden und das Fahrzeug kann behalten werden.
  • Es kann Lieferung eines Neufahrzeugs verlangt werden, sofern es sich bei dem betroffenen Fahrzeug beim Kauf um ein Neufahrzeug gehandelt hat.

Zum 31.12.2018 drohen die Ansprüche zu verjähren – jetzt handeln!

Zumindest für Fahrzeugmodelle, bei denen im Jahr 2015 bekannt wurde, dass diese vom Abgasskandal betroffen sind, drohen die Ansprüche der betroffenen Autokäufer zum 31.12.2018 zu verjähren. Daher sollten Sie noch in diesem Jahr Ihre Ansprüche prüfen und diese gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen, da damit gerechnet werden muss, dass Volkswagen freiwillig keine Zahlungen leisten wird.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie hier bezüglich einer Kostenübernahme anfragen, da inzwischen viele Rechtsschutzversicherungen eine Deckungszusage für rechtliche Schritte gegen Volkswagen erteilen werden.

Sollte auch Ihr Fahrzeug vom VW-Dieselskandal betroffen sein, können Sie kurzfristig einen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren, um zu prüfen, welche Rechte Sie haben und um diese gegebenenfalls vor Eintritt der Verjährung noch geltend zu machen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!



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