VW-Motor EA288: Verdeckter Rückruf nach OLG-Urteil

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Die Volkswagen AG hat – trotz gegenteiliger Beteuerungen des Konzerns – auch im Motor EA288 illegale Abschalteinrichtungen verbaut. Vom Oberlandesgericht (OLG) Köln wurde VW deshalb im Februar dieses Jahres wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Jetzt fordert VW Besitzer von Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA288 schriftlich auf, ihr Fahrzeug zu einer Überprüfung in die Werkstatt zu bringen – wegen Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, das die Abgasreinigung steuert. 

Der manipulierte VW-Motor EA288 ist in Millionen Fahrzeugen Von VW, Audi, Seat und Skoda verbaut worden. Der als „Werkstattaktion“ verschleierte VW-Rückruf wurde nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt gefordert, sondern die Händler haben die Kunden informiert. Die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge haben im Rahmen dieser „Werkstattaktion 23CY“ allerdings nicht erfahren, dass bei ihrem Fahrzeug mit dem Motor EA288 die Abgasreinigung manipuliert wurde.

VW nutzt mehrere illegale Abschalteinrichtungen

Volkswagen nutzt zur Manipulation der Abgaswerte verschiedene Abschalteinrichtungen, darunter eine Lenkwinkelerkennung, eine Aufheizstrategie und das Thermofenster. Durch die Manipulation der Abgase werden die Werte im Test der Zulassungsbehörden „optimiert“, während die Schadstoff-Grenzwerte im realen Straßenbetrieb massiv überschritten werden.

Der VW-Konzern behauptet aber nach wie vor, beim neueren Motor EA288 keine illegalen Techniken einzusetzen. Mit einer Werbekampagne unter dem Titel „Warum sich EA288-Klagen nicht lohnen“ versucht der Konzern, seine Kunden zu verunsichern und von Schadensersatzklagen abzubringen. Volkswagen wurde dafür allerdings bereits in Verbindung mit einer Unterlassungserklärung abgemahnt und hat zumindest die haltlose Behauptung zurückgenommen, dass Klägeranwälte ihre Prozesse zu 99 Prozent verlieren.

Motor EA288: Trendwende an den Gerichten

Tatsächlich ist es so, dass immer mehr Landgerichte VW bezüglich des Motors EA288 im Abgasskandal wegen sittenwidriger Schädigung verurteilen – zuletzt Anfang dieses Jahres die Landgerichte Karlsruhe, Duisburg und Offenburg. Andere Gerichte fordern eine detaillierte Aufklärung zu den Manipulationsvorwürfen. Neben den verbraucherfreundlichen Urteilen der Landgerichte wird auch durch das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum Motor EA288 klar, dass an den Gerichten eine Trendwende stattfindet.

Das OLG Köln hat VW am 19. Februar wegen Abgasmanipulationen im Motor EA288 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az. 19 U 151/20). Die Richter sehen es als erwiesen an, dass VW im Motor EA288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik“ verbaut hat, also eine illegale Abschalteinrichtung. Der Kläger sei nach § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz – ein Durchbruch in der juristischen Aufarbeitung um den VW-Motor EA288. Durch dieses erste verbraucherfreundliche Urteil eines Oberlandesgerichts erreicht der VW-Abgasskandal eine neue Dimension, denn damit sind die Chancen auf erfolgreiche Klagen erneut gestiegen.

Offenbar will VW die illegalen Vorrichtungen mit der „Werkstattaktion“ heimlich beseitigen, weil der Konzern die nächste Klagewelle fürchtet. Um ihren Klageerfolg nicht zu gefährden, sollten betroffene VW-Kunden nicht an der „Werkstattaktion 23CY“ teilnehmen. Softwareupdates können zu Motorproblemen und einem erhöhten Kraftstoffverbrauch führen, die dann später nicht leicht bewiesen werden können.

Besitzer von Fahrzeugen mit dem Motor EA288 können jetzt Schadensersatz fordern!

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Foto(s): Adobe Stock


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