VW-Musterfeststellungsklage – Vergleich öffnet Tür für Ausstieg

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Der Kieler Jurist Dr. Ingo Gasser wird immer wieder nach der Möglichkeit befragt, wieder aus der der Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagenkonzern auszusteigen. Mit dem in Aussicht stehenden Vergleich öffnet sich jetzt doch ein kleines Türchen weit, denn im Gegensatz zu einem Urteil lässt ein Vergleich dem Verbraucher noch die Wahl. Er kann einen Monat nach Kenntnis des Vergleiches die Annahme verweigern und dadurch den Austritt aus dem Musterverfahren realisieren.

Dr. Gasser: „Der nun durch die Initiative des OLG-Präsidenten wieder möglich werdende Vergleich ist nicht für alle Autobesitzer auf der Liste optimal. Viele würden in einem Individualverfahren eine deutlich höhere Summe zugesprochen bekommen!“

Basis des Ausstiegs ist Paragraf 611 Abs. 4 der Zivilprozessordnung. Sollten übrigens mehr als 30 % der Verbraucher ihren Austritt erklären, wäre der Vergleich nichtig und es müsste weiterverhandelt werden, bis es einen Urteilsspruch gibt.

VW hatte angeboten den am Musterverfahren beteiligten Klägern eine Entschädigung in Höhe von insgesamt rund 830 Millionen Euro zu zahlen. Nachdem es zunächst so aussah, als sei ein Vergleich kurzfristig geplatzt, sitzen nun beide Seiten wieder an einem Tisch. Ob sich ein Vergleich lohnt, ist vom Einzelfall abhängig. In vielen Fällen lässt sich durch eine Individualklage wahrscheinlich mehr erreichen, z. B. wenn der BGH im Mai entscheiden sollte, dass VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat.

Dr. Gasser ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und bietet betroffenen Teilnehmern der Musterklage eine kostenlose Erstberatung an.



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