Dieselskandal – Verjährung nach Ausstieg aus der Musterfeststellungsklage?

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Ende 2018 haben viele Geschädigte des Dieselskandals den Weg über die Musterfeststellungsklage gewählt, um einer zum Jahresende drohenden Verjährung zu entgehen. Einige der Betroffenen haben 2019 eine Abmeldung durchgeführt oder über Bevollmächtigte durchführen lassen, um die Ansprüche in einer privaten Klage schneller zu verfolgen.

Der VW-Konzern beruft sich über seine Bevollmächtigten im Prozess auf den Eintritt der Verjährung, da die An- und spätere Abmeldung rechtsmissbräuchlich sei. Diese Meinung beruft sich darauf, dass eine Umgehung der Verjährungsvorschriften vorliegen würde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit Jahren mit hunderten von Fällen im Dieselskandal befasst. Er hat zahlreiche Fälle mit einer von den Beklagten behaupteten Verjährungskonstellation vertreten. Richtig ist nach der Meinung vieler Richter, dass die An- und Abmeldung der Musterfeststellungsklage nicht rechtsmissbräuchlich ist. Dies folgt aus den Regelungen der §§ 203 BGB ff., der zahlreiche Hemmungstatbestände enthält. Die Hemmung für sechs Monate ist somit vom Gesetzgeber gewollt und in § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB explizit geregelt.

Die Eigentümer und Besitzer solcher Fahrzeuge sollten anwaltlichen Rat einholen, um zu klären, welche Chancen auf Schadensersatz sie haben. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Steffgen, stehen die Chancen derzeit sehr gut. Nicht nur VW, sondern auch andere Hersteller werden von ihm immer häufiger verklagt. Die Kosten werden grundsätzlich von den Rechtsschutzversicherungen gedeckt.


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