Dieselskandal – VW, Porsche, Audi oder Mercedes zurückgeben

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Millionen Fahrzeuge sind vom Diesel-Skandal betroffen, weil die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten werden. Nicht nur VW, auch Audi, Mercedes oder Porsche sind betroffen. „Die Halter erleiden derzeit einen enormen Wertverlust“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Problematik geht inzwischen weit über den VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen hinaus. Zuletzt ordnete Bundesverkehrsminister Dobrindt den Rückruf des Porsche Cayenne 3 Liter TDI an, rund 7500 Fahrzeuge dieses Typs sind in Deutschland zugelassen. Grund für die Rückrufaktion ist, dass möglicherweise auch beim Porsche Cayenne die Abgaswerte manipuliert wurden. Auch Mercedes rief bereits – freiwillig – einige Fahrzeuge zurück.

„Offensichtlich haben die Autohersteller große Schwierigkeiten, Dieselmotoren zu bauen, die die geforderten Grenzwerte auch im Straßenverkehr einhalten. Den Kunden werden diese Fahrzeuge aber als schadstoffarm verkauft. Das müssen die Kunden nicht hinnehmen. Sie haben einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht behoben werden oder treten durch Nachrüstungen andere Mängel auf, können sie Schadensersatz fordern oder den Kaufvertrag rückabwickeln“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Außerdem kommt hinzu, dass Dieselfahrzeuge derzeit einen enormen Wertverlust hinnehmen müssen.

Käufer der Dieselfahrzeuge haben nun verschiedene rechtliche Möglichkeiten, nicht auf ihrem Fahrzeug sitzen zu bleiben. So kann der Kaufvertrag z. B. wegen arglistiger Täuschung oder sittenwidriger Schädigung angefochten werden. Zudem können Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden, da der Kunde einen Anspruch auf ein Fahrzeug ohne Mängel hat. Immer mehr Gerichte haben sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher gestellt.

Darüber hinaus kann bei einem über eine Autobank finanzierten Fahrzeug auch der Widerruf des Autokredits infrage kommen. Dieser kann möglich sein, wenn der Autokredit nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurde und die Autobank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Folge des erfolgreichen Widerrufs ist, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, d. h. der Verbraucher gibt den Wagen zurück und erhält sein Geld abzüglich eines Nutzungsersatzes zurück. Der Nutzungsersatz kann ggf. ganz entfallen, wenn die Finanzierung nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Autokäufer.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


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