VW T 6 CXEB, CXEC und CXFA

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Reparaturkosten 10.000 - 25.000 Euro: Kostenübernahme durch den Hersteller

Update 15.01.2025: So vermeiden Sie Abzüge

Im November 2024 hat ein Oberlandesgericht bescheinigt, dass der Anspruch der geschädigten Bulli - Eigentümer schlüssig vorgetragen ist, wenn der Kläger die Schadensursache technisch präzise vorträgt. Wenn der Abgasrückführungstrakt die Schadensursache ist, muss die VW AG sich an den Reparaturkosen beteiligen. Die VW - Vertragswerkstätten machen den Betroffenen scheinbar gute "Kulanz" - Angebote, bei denen VW 30% oder 50% der Kosten übernimmt. Nach Erfahrung der Kanzlei Fuest ist das in den meisten Fällen Augenwischerei. VW koppelt die "Kulanz" zwingend daran, dass die Reparatur in einer VW-Werkstatt durchgeführt wird. Bei VW ist die Reparatur im Durchschnitt 20% teurer als in einer freien, erfahrenen Werkstatt. Hinzu kommt, dass VW eine deutlich höhere Kostenbeteiligung anbietet, wenn ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet wird.


In den letzten Monaten erreichen uns vermehrt Anfragen wegen vorzeitigen Motor- und Turboladerschäden in VW T 6 – Bullis mit den Motorkennbuchstaben CXEB, CXEC und CXFA. Die VW – Vertragswerkstätten veranschlagen Reparaturkosten, die über 20.000,00 Euro hinausgehen. „Kulanz“ – Anfragen der geschädigten Eigentümer werden zumeist abgelehnt. In Einzelfällen bietet VW eine zu niedrige Kostenbeteiligung an. Diese „Kulanz“  koppelt VW noch daran, dass zwingend in einer VW – Werkstatt repariert werden muss.

Die Kanzlei Fuest hat gegen die VW AG für betroffene T 6 CXEB – und CXEC - Fahrer Kostenbeteiligungen bis zu 84% durchgesetzt. Zudem stellte die Kanzlei Fuest klar, dass die Geschädigten die Reparatur auch in einer freien Werkstatt durchführen können.

Die folgenden Punkte sollen Ihnen dabei helfen, als Betroffener T 6 – Eigentümer die bestmögliche Position gegenüber der VW AG zu haben.

1) Altmotor ist Beweismittel

Die beschädigten Motorteile sind das wesentliche Druck- und Beweismittel. Warten Sie daher mit der Reparatur, falls möglich, ab, bis Ihr Verfahren gegen die VW AG beendet ist. Das dauert rund 6 Monate. Die Beweislage ist für Sie optimal, wenn der geschädigte Motor noch im Fahrzeug ist.

Falls Sie die Reparatur schon durchführen müssen, weisen Sie Ihre Werkstatt an, das beschädigte Alt – Teil vorerst einzulagern. Wenn Sie Platz bei sich zuhause oder auf Ihrem Firmengelände haben, können Sie den alten Motor dort einlagern. Nach Abschluss des Falles ist dieser Motor nicht wertlos. Sie können ihn regelmäßig an Ihre Werkstatt oder an einen Motoren – Aufbereiter verkaufen. Wenn der Motorschaden sich nach einem Zahnriemen – Riss ereignete, unbedingt darauf achten, den zerstörten Zahnriemen zu behalten. Zerstörte Turbolader sollten Sie ebenfalls behalten.


2) Wartungen in freier Werkstatt durchführen lassen

Viele PKW – Eigentümer glauben, dass ein Anspruch gegen den Hersteller nur besteht, wenn man das Fahrzeug immer in einer Original - Werkstatt warten lässt. Das ist ein Irrtum. Sie können Ihren PKW in einer freien Werkstatt warten und inspizieren lassen. Dort ist die Wartung zudem günstiger. Sie haben das Wartungsheft nicht mehr? Kein Problem, Sie können die Inspektionen auch belegen mit den Rechnungen, die Ihnen Ihre Werkstatt gestellt hat.


3) Erhöhter Ölverbrauch?

Wir empfehlen, die Messfahrt analog zu machen. D.h., Sie fahren die 1.000 Kilometer mit Ihrem Bulli / PKW. Vorher und nachher wiegt die Werkstatt das Motoröl. Von Messungen in Vertragswerkstätten der Hersteller raten wir in der Zwischenzeit ab. Der Kanzlei Fuest liegen mehere Fälle vor, in denen analoge Messfahrt (betreut von freirer Werkstatt) ein deutlich höheres Ergebnis zeigte als die "digitale" Messung einer VW - Vertragswerkstatt. Es entsteht der Verdacht, das in VW - Werkstätten zu niedrig gemessen wurde. Wir empfehlen daher, sicherheitshalber die Messung direkt in einer freien Werkstatt betreun zu lassen. 

Die Kosten der Messung (200,00 bis 800,00 €, je nach Werkstatt) fordern wir für unsere Klienten vom Hersteller.

Wenn Ihr T 6 wegen des Motorschadens bereits nicht mehr bewegt werden kann, ist die Ölverbrauchsmessung natürlich nicht mehr möglich. Wir können Ihren Fall auch dann noch betreuen. Bitte darauf achten, dass der kaputte Alt – Motor nicht eingetauscht wird.  


4) Vertragswerkstatt versus freie Werkstatt

Eine VW - Vertragswerkstatt ist immer auch dem Hersteller verpflichtet. Die freien, unabhängigen Werkstätten stehen auf der Seite ihrer Kunden. Freie Werkstätten unterstützen Sie bei der Einlagerung des Alt - Motors als Beweismittel. Oder die freie Werkstatt erstellt ein gutes Video / Fotos vom beschädigten Motor im zerlegten Zustand. Sie werden in einer freien Werkstatt darüber aufgeklärt, was tatsächlich die Ursache Ihres Motorschadens ist. Das ist zumindest die Erfahrung der Kanzlei Fuest in den letzten vier Jahren. Sehr gut können auch unabhängige Werkstätten sein, die VW-Service-zertifiziert sind. Diese Werkstätten sind auch unabhängig und beraten den Kunden objektiv. Sie erkennen letztere Werkstätten daran, dass sie kein rundes VW-Logo haben, sondern ein Logo mit „VW Service“ oder „VW Nutzfahrzeuge Service“.


5) Software – Update "N3Z7"

Oft sind sog. „Software – Updates“ oder „Service – Maßnahmen“ die Ursache des Motorschadens. Das gilt vor allem für die T 6 – Bulli – Baureihen, die das Software – Update mit dem Code „N3Z7“ erhalten haben. Nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie nach § 823 I BGB haftet dann grds. der Hersteller. Der Kanzlei Fuest liegt eine Materialstudie vor, die belegt, dass das Software – Update des VW – Konzerns in bestimmten Bullis der Generation T 6 zum Ausfall eines Bauteils (AGR – Ventil) führte. Dadurch wird dann ein kapitaler Motorschaden ausgelöstDiese Software – Updates und Servicemaßnahmen mögen von den Herstellern gut gemeint sein. Die Updates können funktionieren, tun dies aber nicht immer. Insbesondere die Veränderungen der Abgas – Regulierung können den Motor mittelfristig schädigen.

6) Auch ohne Rechtsschutzversicherung kommen Sie zu Ihrem Recht

Sie hatten bei Erwerb Ihres Fahrzeugs keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem. Nutzen Sie § 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Kanzlei Fuest bietet ein entsprechendes Erfolgshonorar – Modell mit Abschlagszahlung an. Sie zahlen gem. § 4a RVG nur einen Teil der Gebühren bei Mandatierung der Kanzlei. Erst nach erfolgreicher Lösung Ihres Falles stellen wir die übrigen Gebühren in Rechnung. Bei einem Vergleich muss Ihnen zudem der PKW-Hersteller einen Teil ihrer Anwaltskosten erstatten.

Kanzlei Fuest – Die Autokanzlei

info@hpf-recht.de  

Tel.: 02151 / 652 37 90





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